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15.2.2001
Die heutigen Ursachen von AIDS in Deutschland
Die "AIDS-Ursachenfrage" hat sich verändert, dadurch, daß Stefan Lanka ab Ende 1994
öffentlich international den Sachverhalt darlegt, daß im Zusammenhang mit AIDS niemals ein
Virus isoliert worden ist und der Folgegeschichte auf meine Frage vom 14.2.1995 an die
BZgA nach der Veröffentlichung des Fotos des isolierten "HI-Virus".
Klärungsbedürftig ist, ob das, was in den letzten 6 Jahren der Staat BRD im Zusammenhang
mit "AIDS", uns und "MuM" gegenüber bewiesen hat, ursächlich in einer kanalisierten
Eigendynamik gründet oder ob über diese kanalisierte Eigendynamik mit einer mit realen
Sanktionsmöglichkeiten und -androhungen ausgestattete Rechtsmacht steht?
Die AIDS-Virus-Behauptung wurde am 23.4.1984 durch die US-Regierung "in die Welt
gesetzt". Seit 1994 belegt die AIDS-Politik der BRD, daß ihr bekannt ist, daß dieser US-
Behauptung lediglich der Diebstahl eines Laborartefaktes zugrunde liegt. (vgl.:
parlamentarischer Bericht des Bundestages zum AIDS-Bluterskandal, S. 59, 61, 63)
Die Kenntnis der Bundes-AIDS-Politik, daß aufgrund eines "geklauten Laborartefaktes
gesunde Menschen veranlaßt werden eine eigenständig tödlichen
Dauerchemotherapie zuzustimmen, ist seit 1994 durch den parlamentarischen Bericht
belegt.
Es steht außerhalb jeder Frage, daß ein derartiges völkermörderisches (§ 220 a StGB)
staatliches Verhalten durch das Grundgesetz der BRD nicht legitimiert ist.
Jetzt werden ernst zu nehmende Hinweise deutlich, die die Vermutung begründen, daß
gründend in den Verträgen der Allierten, insbesondere den USA, die USA auch heute noch
eine der BRD völkerrechtlich übergeordnete Rechts-Macht mit Weisungskompetenz
gegenüber dem Staat BRD ist.
Unabhängig von der Frage, ob dieses Rechtsverhältnis völkerrechtlich formell begründet ist
oder nur in einer informellen freundschaftlichen Verbundenheit zwischen den USA und der
BRD gründet, ist festzustellen, daß dann, wenn derartige "Knebelverträge" existieren, es
diesen Verträgen seitens der USA schon deshalb an Rechtslegitimation mangelt, weil solche
etwaigen Verträge im Widerspruch zur Verfassung der USA stehen würden, d.h. keine
Regierung der USA durch die demokratisch legitimierte Verfassung in den USA berechtigt
wäre, derartige Verträge auszufüllen und Dritten gegenüber auf Vertragserfüllung zu
drängen.
Die Verfassung der USA berechtigt keine Regierung von anderen Staaten die Durchführung
und Beteiligung an Völkermord abzuverlangen. Die Nichtigkeit derartiger etwaiger
"Weisungen" aus den USA gegenüber der BRD ist für jedermann, nicht nur für Juristen und
Völkerrechtler sofort erkennbar.
In einem hier durch Staatsorgane, aufgrund der weltpolitischen Situation, ausgelösten
Handlungs- und Entscheidungskonflikt, bei dem es erkennbar um den Erhalt von
Menschenleben geht, verlangt sowohl das Gesetz der USA als auch das der BRD die
individuelle Gewissensanspannung. "Befehlsnotstand" kann hier für jedermann erkennbar als
Entschuldigung für keinen handelnden oder unterlassenen Menschen greifen.
Karl Krafeld
[Uebersicht]