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"Kanzlerakte", USA, AIDS, Völkerrecht
Die fundamentale Völkerrechtsfrage ist die Frage nach der Legitimation der Vertragspartner.
Diskutiert wird die Frage der Legitimation der "BRD" oder des "Dritten Reiches", nicht aber
die Legitimation der Regierung der USA.
Völkerrechtlich relevant können nur legale Handlungen der Regierung der USA sein und das
sind ausschließlich Handlungen, die in der Verfassung der USA gründen.
Mit der Verfassung der USA ist es vereinbar, andere Staaten in die Unterwerfung unter die
Achtung der Menschenrechte zwingen zu wollen, andere Staaten zum Frieden zwingen zu
wollen.
Soweit die behauptete Kanzlerakte aus dem Jahre 1949 hierauf abzielte, war die Regierung
der USA hierzu durch die Verfassung der USA legitimiert.
Durch die Verfassung der USA war keine Regierung der USA legitimiert, andere Staaten zur
Teilnahme am bewiesenen AIDS-Völkermord zu zwingen. Völkerrechtlich sind derartige
etwaige "Verträge" nichtig, da der Vertragspartner "USA" hierzu durch die Verfassung der
USA nicht legitimiert war.
Verträge der USA mit anderen Staaten sind nur dann legitim, wenn sie nicht im Widerspruch
zu den Zielen der Verfassung der USA stehen. Nur zu solchen Verträgen ist die Regierung
der USA verfassugnsmäßig legitimiert.
Der "Generalbevöllmächtigte des Deutschen Reiches", der jetzt immer stärker hervortritt,
scheint in einem ganz anderen Zusammenhang als die Kanzerakte zu stehen. Tatsächlich
scheint es sich hier um eine Gruppe von Irren zu handeln, die vom Staat BRD Rechts- und
verfassungswidrig aus strategischen Gründen der staatlichen "Rechtspolitik" gestützt wird.
Einerseits fördert der Staat BRD "rechte" Gewaltaktiviäten, andererseits erzeugt er Angst "vor
rechts" um die Bereitschaft zur Duldung restriktiver staatlicher Maßnahmen zu fördern:
Ein "Informeller Mitarbeiter" des NRW-Inneneminsters Schnoor brachte "rechten"
Jugendlichen den Bau von Molotow-Coctails bei. Das vom Innenministerium Gelernte
wandten die Jugendlichen gegen Menschen türkischer Herkunft in Solingen an. Es starben
viele Menschen - infolge der innenminsiteriellen Pädagogik.
Im August 1994 provozierten zivile Polizisten in Bremen auf einem Schützenfest eine
Schlägerei mit "rechten" Jugendlichen, von denen die Polizei zuvor wußten, daß diese nicht
die Absicht hatten, auf dem Fest "Randale" zu schlagen.
Der Staat BRD förderte hier ein Angstklima vor "rechts" - und tritt jetzt mit popularistischen
Aktionen "gegen Rechts" auf. Die staatliche Strategie ist durchschaut.
In dieses BRD Staatsverhalten wird man die Aktivitäten des "Generalbevollmächtigten des
Deutschen Reiches" einordnen müssen. Von der "Kanzlerakte" ist dieses zu trennen.
Völkerrechtlich verbindlich kann nur ein staatliches Handeln, auch der USA, sein, zu
dem die Regierung verfassungsmäßig legitimiert war. Die Verfassung der USA
legitimiert die Regierung der USA nicht, andere Staaten zur Teilnahme am Völkermord
zu zwingen, wie dieses im Zusammenhang mit AIDS erfolgte.
Karl Krafeld
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