KARL KRAFELD
BETRUG UND VERLOGENHEIT
aus Lanka/Krafeld IMPFEN -VÖLKERMORD IM DRITTEN JAHRTAUSEND?
Die AIDS-Strategie entfaltet sich bei der Überwindung des Impfwahnsinns. Einfach ist schwer. Schwer ist einfach. Einfach ist ungewohnt.
Genau das erweist sich bei der Strategie, die im Zusammenhang mit der Aufklärung von AIDS in den letzten sechs Jahren entwickelt wurde und heute im Impfen mündet. Was Stefan Lanka im Zusammenhang mit dem sog. AIDS-Virus tat, war das »Einfachste und Selbstverständlichste der Welt«: Fachkompetent überprüfte er die wissenschaftlichen Publikationen, die als Grundlage für die Behauptung des wissenschaftlichen Nachweises des AIDS-Virus dienten.
Fachkompetent stellte er fest und veröffentlichte dieses im Dez. 1994 erstmalig, daß im Zusammenhang mit AIDS niemals ein Virus isoliert worden ist, niemals ein Virus entsprechend der Standardregeln der Virologie nachgewiesen worden ist. Mit Datum vom 14. Februar 1995 tat ich das »Einfachste und Selbstverständlichste der Welt«. Ich fragte die »Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die das Regierungsangebot verbreitet »Wenn Sie Fragen zu AIDS haben, ...« nach der Veröffentlichung des Fotos des isolierten sog. AIDS-Virus.
Diesen bedeutenden, weltweit einmaligen, außergewöhnlichen Schritt hielt ich für derartig unbedeutend, daß ich das Originalschreiben nicht einmal kopierte und ich als Dokument nur einen schlechten Schreibmaschinendurchschlag habe, der wegen der Bedeutung hier trotz der schlechten Qualität abgedruckt wird.
Zur Fragebegründung stellte ich dar, daß die Isolation eines Virus ein biologisch handwerklicher Vorgang ist und die Fotografie des islolierten Virus hierbei unverzichtbar ist. Ich verwies darauf, daß ich dieses Dokument, das Foto des isolierten sog. AIDS-Virus nicht in den Publikationen von Montagnier und Gallo finde. Die zweite Frage zielte auf die Klärung ab, ob jemals ein AIDS-Fall, entsprechend der von 1982 bis 1986 maßgeblichen wissenschaftlichen Definition wissenschaftlich dokumentiert und publiziert wurde. Mit Datum vom 9. März 1995 konnte mir Dr. Mar-cus vom Robert Koch Institut keinen einzigen wissenschaftlich dokumentierten AIDS-Fall bis 1986, bis zur Änderung der AIDS-Definition benennen. AIDS erweist sich als schönste Krankheit der Welt: Eine klare Definition. Weltweit wurde kein einziger Krankheitsfall der Wissenschaft bekannt. Der Sachverhalt ist gleichermaßen unglaublich wie unstrittig.
Mit Datum vom 9. März 1995 »beantwortete« Dr. Marcus, der Pressesprecher des für AIDS zuständigen wissenschaftlichen Referenzzentrums der Bundesregierung, des Robert Koch Institutes, im Auftrage der BZgA im Rahmen der Regierungs-AIDS-Aufklärung die Fragen vom 14. Februar 1995.
Dr. Marcus (RKI) behauptete, Fotos des isolierten HIV befinden sich in den Publikationen von Montagnier und Gallo, also genau in den Publikationen, von denen ich in der Frage benannt habe, daß hier dieses Dokument nicht veröffentlicht ist. Hinsichtlich der zweiten Frage nach einem wissenschaftlich dokumentierten AIDS-Fall benannte er keine einzige wissenschaftliche Publikation.
In den Publikationen von Montagnier und Gallo befinden sich elektronenmikroskopische Aufnahmen, auf denen der Laie nichts Konkretes erkennen kann. Der Laie kann aber an den Bildunterschriften erkennen, daß nirgendwo die Abbildung eines isolierten Virus behauptet wird.
Als bedeutendes Dokument des Beweises der Lüge des RKI vom 9. März 1995 über die Veröffentlichung des Fotos des isolierten HIV erweist sich der parlamentarische Untersuchungsausschußbericht zum Bluterskandal BTDS 12/8591. Auf Seite 59 ist belegt, daß im September 1983 die Ergebnisse der Arbeitsgruppe von Montangier auf der Fachkonferenz in Gold Spring Harbour vorgestellt wurden. Auf Seite 63 ist belegt, daß auch Dr. Gallo an dieser Konferenz im September 1983 teilnahm.
Auf Seite 312 ist als Dokument 36 der Auszug eines Schreiben von Dr. Gallo an Prof. Deinhardt (München) vom 27. September 1983 abgedruckt. Dieses Schreiben entstand also unmittelbar nach der Teilnahme von Dr. Gallo an der Fachkonferenz, auf der die Ergebnisse von Montagnier vorgestellt wurden. Nach dieser Fachkonferenz schreibt Dr. Gallo: »Das von Luc Montagnier beschriebene Virus habe ich nie gesehen und ich vermute, daß er ein Gemisch von Zweien haben könnte«. Der Deutsche Bundestag beweist hier, daß im September 1983 für Dr. Gallo Prof. Montagnier kein Virus im Zusammenhang mit AIDS nachgewiesen hat, demnach auch bei Montagnier kein Foto des isolierten HIV veröffentlicht sein kann. Eine bessere Referenz als »Deutscher Bundestag« und »Dr. Gallo« für die Verlogenheit des RKI vom 9. März 1995 ist nicht denkbar. Mehr noch:
Auf Seite 63 steht, daß »Dr. Gallo ..., insbesondere auch in Gold Spring Harbour, die französischen Ergebnisse hart angriff und sie als Labor-Artefakte bezeichnete ...«. Das RKI behauptet mit Datum vom 9. März 1995 die Veröffentlichung eines Fotos des isolierten HIV bei Montangier, und Gallo benennt die Ergebnisse als Laborartefakt. In dieser wissenschaftlichen Aussage über die Ergebnisse Montagniers besteht vollkommene Übereinstimmung zwischen Dr. Gallo und Dr. rer. nat. Stefan Lanka. Der parlamentarische Untersuchungsausschuß beweist auch den eigenartigen Sinneswandel des Dr. Gallo, wie bei Dr. Gallo aus einem Laborartefakt ein Todesvirus wurde (Seite 61): »... womit bewiesen war, daß das Labor Gallo das französische Isolat kultiviert und publiziert hatte. Es war ihnen Monate zuvor von Montagnier zum Zwecke der Charakterisierung und Bestätigung zugesandt worden«.
Der parlamentarische Unterrsuchungsausschußbericht zum Bluterskandal beweist das Wissen der Bundesgesundheitsbehörden im Jahre 1994, daß Dr. Gallo über die ungewöhnliche Fähigkeit verfügt, mittels Diebstahls aus einem Laborartefakt ein Todesvirus zu schaffen. Kein Fachwissenschaftler hatte nach der Publikation von Montagnier im Mai 1983 und vor der Verkündigung des Diebstahls durch die US-Regierung am 23. April 1984 als Todesvirusentdeckung in den Ergebnissen Montagniers den Nachweis eines Virus gesehen. Schlagartig änderte sich das mit der Entdeckungsverkündigung durch die US-Regierung.
Bezogen auf die Überprüfung der Behauptung des RKI vom 9. März 1995 ist nur die Publikation von Montanier maßgeblich, da nachweislich Gallo nur von Montagnier geklaut hat. In dieser Publikation befindet sich nur ein elektronenmikroskopisches Foto.
Jeder Laie erkennt auf diesem Foto kleine runde Teilchen und den Teil eines dicken Brocken. Es sind eindeutig keine von Fremdbestandteilen gereinigten, also isolierten kleinen runden Teilchen. Der Teil eines dicken Brocken ist für jeden Laien unübersehbar. Es können demnach keine isolierten Viren sein. Es kann nicht das isolierte HIV sein.
Das Robert Koch-Institut behauptet mit Datum vom 9. März 1995, hier wäre das Foto des isolierten, von allen Fremdbestandteilen gereinigten HIV dokumentiert. Jeder Laie erkennt die Verlogenheit der Bundesgesundheitsbehörde RKI. Die praktische Bedeutung der Verlogenheit des RKI vom 9. März 1995 liegt in der Tatsache, daß es technisch unmöglich ist, aussagegültige Tests zu erstellen, wenn das Virus selbst niemals isoliert wurde. Zur Eichung der Tests bedearf es der isolierten Viren. Tatsächlich gehen die heute zur Anwendung gelangenden Tests auf die Betrugstat des Dr. Gallo zurück. Die betrügerischen HIV-Antikörpertests gründen in dieser Betrugstat. Diese Verlogenheit im Gesundheitswesen nahm ich nicht hin. Am 15. Januar 2001 wurde diese Verlogenheit der Bundesgesundheitsbehörden durch Richter Hackmann am Landgericht Dortmund nach sechs Jahren öffentlich beendet. Richter Hackmann teilte öffentlich mit, daß Dr. Marcus vom RKI eingestanden hat, daß das (behauptete) HI-Virus nicht isolierbar sei. Gleichzeitig wurde hiermit die mangelnde Zuverlässigkeit, die mangelnde Glaubwürdigkeit, die Verlogenheit des RKI öffentlich bewiesen. Im Hinblick auf »Impfen« ist von Bedeutung, daß dieses nun richterlich als verlogen öffentlich dargestellte RKI die Hauptverantwortung der Bundesregierung für die Durchführung von Impfungen trägt. Bisher wurde kein Anhaltspunkt bekannt, der zu der Vermutung berechtigen würde, das RKI wäre im Umgang mit »Impfen« sorgfalts-pflichtig und weniger verlogen, wie es im Zusammenhang mit dem sog. AIDS-Virus richterlich bewiesen wurde.
Als Anlage wird der tatsächliche nachweisbare Wissenstand der Bundesbehörden zu AIDS komprimiert benannt. Es folgen als Anlagen drei weitere Ausführungen zu dem eigenartigen Verfahren vor dem Landgericht Dortmund. Erkennbares Ziel meiner Handlungen, die zu diesem Verfahren führten, war die öffentliche Beweiserbringung der Absicht der Untätigkeit nach Kenntnisnahme der Staatsanwaltschaft. Diesen Beweis lieferte die Staatsanwaltschaft öffentlich. Die Richter Weiß (AG) und Hackmann (LG) erwiesen sich als unabhängig vom Gesetze und nur dem Staate und der Wirtschaft unterworfen. Die Justiz bewies hier öffentlich, daß das Leben der Bürger hilf- und schutzlos der staatlichen Willkür, der blinden Unterwerfung der Regierung der BRD unter das US-Diktat vom 23. April 1984 ausgeliefert ist. Revision ist eingelegt. Die Revision wird mit schweren Mängeln in der gerichtlichen Sachverhaltsfeststellung begründet. Das Gericht hat verurteilt und es zuvor absichtlich unterlassen, den Sachverhalt festzustellen. Die staatsanwaltschaftliche Verlogenheit in den Anklageschriften vor Gericht (siehe Anlagen) traute sich Richter Hackmann (LG) nicht als Sachverhaltsfeststellung in der Urteilsbegründung zu behaupten. Richter Hackmann verzichtete auf die Sachverhaltsfeststellung. Nachweislich sichert die Justiz der BRD bisher noch staatliches Tötungshandeln trotz besseren Wissens. In dieser Kenntnis der Justizpraxis kann sich der Impfwahnsinn in der BRD entfalten.
[Uebersicht]