Anklage wegen Bedrohung

Vertagter Prozess gegen einen Staatssekretär

Quelle:www.cityinfonetz.de

  Vergeblich wartete gestern das Tübinger Amtsgericht auf den Staatssekretär des Innenministeriums. Dr. Matthes Peter Haug war nicht zu einem Informationsbesuch angesagt, er hätte vielmehr auf der Anklagebank Platz nehmen sollen. Angeklagt wegen Anstiftung zu Beleidigung und Bedrohung. Weil aber sein Verteidiger wegen Krankheit kurzfristig verhindert war, muss das Verfahren neu terminiert werden.

Haug ist in Tübingen kein Unbekannter, hier begann vor zweieinhalb Jahren seine Karriere als Politiker. Als Kandidat der WUT schickte er sich an, in den Gemeinderat und in den Kreistag einzuziehen. Doch dem Wahlvolk fehlte der Blick für seine politische Berufung und ließ ihn mit 1412 Stimmen (Gemeinderat) beziehungsweise mit 815 Stimmen (Kreistag) durchfallen. Seither ist er in der Kommunalpolitik passiv, alles andere brächte ihn in seiner neuen Position wohl auch in Erklärungsnöte. Denn Haug, vor drei Jahren in unserer Zeitung noch als Physiker (s)einer Ein-Mann-Firma porträtiert, ist nicht Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, sondern Staatssekretär der „kommissarischen Regierung des Deutschen Reichs“. Als solcher ist er, wie er uns gestern am Telefon versicherte, seit dem 25. Mai vorigen Jahres im Amt. Bezahlt werde er nach der Reichsbesoldungsordnung. „Davon kann man gut leben.“

Wie man eine solche Position erhält? Haug: „Indem man sich bewirbt.“ Gewiss, die Stelle war nicht ausgeschrieben. Er hat von jener „kommissarischen Regierung“ gehört, nähere Informationen eingeholt und offenbar guten Eindruck hinterlassen. „Ich wurde dann vom Reichspräsidenten vorgeschlagen, anschließend wurde von den Amerikanern die Genehmigung eingeholt.“ Seinen Amtsgeschäften geht der 41-Jährige überwiegend von Bebenhausen aus nach, doch zu den Kabinettsitzungen reist er nach Berlin, dem Sitz dieser ominösen Schattenregierung.

„Die Bundesrepublik Deutschland ist de jure erloschen“, behauptet Matthes Peter Haug und setzt die Zäsur beim Inkraftreten des Einheitsvertrags von 1990. Nach seinem Verständnis gilt nach wie vor die Weimarer Verfassung von 1919 und Deutschland existiert als „Deutsches Reich“ in den Grenzen vom 31. Dezember 1937. Bis zum Abschluss eines Friedensvertrags (natürlich mit der „Reichsregierung“) gilt weiterhin alliiertes Besatzungsrecht, als Souverän werden darum die USA angesehen.

In dieser Bewertung folgt Haug dem mittlerweile von seiner Position als „Kommissarischer Reichskanzler“ suspendierten ehemaligen S-Bahn-Beamten Wolfgang Ebel, auf dessen Betreiben die Berliner Nebenregierung zurückgeht. Mächtigster Mann in diesem Hof-Staat ist derzeit Karl-Heinz Neumann (Haug: „Der Retter Helgolands“), der nicht nur als „Kommissarischer Reichspräsident“ fungiert, sondern auch noch als eine Art Brüning dem Küchen-Kabinett vorsteht.

In der Logik dieser Leute sind, da sie den Staat nicht anerkennen, auch dessen Verfassungsorgane sowie dessen Gesetze nicht existent. Für Haug sind die „Denkblockaden der BRD-Behörden“ nicht begreiflich, was die praktischen Konsequenzen angeht. Darum ignorierte er, als man ihn wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung zur Rechenschaft ziehen wollte. „Der korrekte Weg“, beharrt er, „wäre ein Amtshilfeersuchen der hiesigen Polizei bei der kommissarischen Reichsregierung gewesen.“ Hilfsweise „über die Botschaft der USA beim Amtierenden Hochkommissar in Berlin“. Als er wegen seiner Verweigerungshaltung vor den Rottenburger Amtsrichter geladen wurde, habe er diesem vor der Verhandlung mitgeteilt, dass „von der entsprechenden Reichsbehörde“ ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet worden sei.

Wie schon Dutzende anderer Vertreter der bundesdeutschenRechtsordnung erhielt dann der Rottenburger Richter (Haug: „Inhaltlich habe ich das nicht zu verantworten.“) einen „Haftbefehl“ des „Deutschen Reiches“ mit der Drohung: Nichtanerkennung der „Reichsregierung“ sei Hochverrat; wenn diese an der Macht sei, werde er in Untersuchungshaft genommen, als Höchststrafe sehe das Gesetz die Todesstrafe vor.

Dieser Vorgang wiederum bewirkte die Anklage nunmehr vor dem Tübinger Amtsgericht. Mit Kalibern dieser Art ist für die Staatsanwaltschaft der Rubikon überschritten. Wie die bundesweit operierenden Schattenregenten politisch zu bewerten sind? Im Innenministerium Otto Schilys spricht man von einer „ziemlich skurrilen Truppe“. Vom Berliner Verfassungsschutz ist überliefert, dass er sie nicht für rechtsextremistisch, sondern für „harmlos, weil beknackt“ hält.

Den Bebenhäuser Staatssekretär wird das nicht anfechten. Als seinen wichtigsten Ansprechpartner nennt er die Supreme Headquarters Allied Expeditionary Forces in Stuttgart-Vaihingen. „Mit General Watson stehen wir in Briefwechsel“, sagt er, „demnächst“ werde er von ihm zu einem Gespräch empfangen.



Text: Hans-Joachim Lang
SCHWÄBISCHES TAGBLATT, 22. Februar 2002






Friedensvertrag?

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