STIKO-Mitglieder u.a. müssen ins Gefängnis
Auch einige Staatsanwälte und Richter. Nicht aus Rache sondern zum Schutz unserer zukünftigen Gesundheit und unseres Lebens.
Aktion »Herta«
Zur Geschichte seit dem 30. November 2000
Welt- und impfgeschichtlich stellten
wir am 30. November 2000 in Linz (Österreich) im Zusammenhang mit Impfen
erstmalig die wissenschaftliche Beweisfrage im Hinblick auf die behaupteten
Viren und die Krankheitsverursachung durch Bakterien und forderten auf, die
zuständigen Gesundheitsbehörden nach den Beweisen zu fragen. Im November
2000 wurde die Beweisfrage erstmalig in Deutschland, in Murrhart bei Stuttgart
und im Juni 2001 in Südtirol (Italien) gestellt.
Schon Ende 2001 lagen in Deutschland,
Österreich und Italien die eindeutigen Beweise über das (verschwiegene)
Wissen der Gesundheitsbehörden vor, daß diese Beweise nicht existieren.
Ab Anfang 2002 war die Beweislage
unstrittig, daß die Gesundheitsbehörden absichtlich trotz besseren Wissens
mit der Befolgung der Impfpolitik die Menschen, insbesondere Kinder wissenschaftlich
vollkommen haltlos ausschließlich dem Impfschadensrisiko aussetzen. Die
Petitionsentscheidungen des Deutschen Bundestages und des Landtages Baden-Württemberg
(vgl. MuM 10) brachten den abschließenden Beweis des Wissens der zuständigen
Behörden über den Mangel der wissenschaftlichen viralen Erregernachweise
und bakteriellen Verursachungsnachweise.
Die Parlamente zogen sich auf die
Behauptungen zurück, den Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
beim Robert-Koch-Institut (RKI) würden existierende Risiko-Nutzen-Analysen
der STIKO zugrunde liegen, die zugunsten des Nutzen sprechen.
Da erst infolge des Infektionsschutzgesetzes
(IfSG) ab Anfang 2001 für die Ärzte die Pflicht besteht, Impfschadensvermutungen
zu melden, ist allgemein bekannt, daß Risiko-Analysen nicht existieren können.
Auch aus anderen Ländern existieren keine Risiko-Analysen. Bei der parlamentarischen
Behauptung der Existenz von Risiko-Nutzen-Analysen der STIKO,die zugunsten
des Nutzen sprechen, handelt es sich für jeden denkenden Bürger erkennbar
um eine unverschämt dreiste parlamentarische Lüge zu dem Zwecke die Bevölkerung,
insbesondere Kinder dem durch nichts legitimierbaren Impfschadensrisiko
auszusetzen, infolge der Impfempfehlungen der STIKO nach § 20 IfSG. Im Bundesgesundheitsblatt
vom April 2002 referierte der 2. Vorsitzende der STIKO, Prof. Dittmann auf
S. 319 das internationale Expertenwissen, daß keine zuverlässigen wissenschaftlichen
Studien existieren, die den Nutzen des Impfens beweisen könnten. Die parlamentarisch
gestützte absichtliche, massenhafte Körperverletzung durch die Mitglieder
der STIKO ist seit Ende 2001 bewiesen - und wird geduldet, bisher noch.
Diese nachgewiesene Absichtshandlung erfüllt den Straftatbestand nach §220a,
Abs. l Nr. 3 StGB: Völkermord. Das Fragezeichen in unserem Buch-Titel »Impfen
- Völkermord im Dritten Jahrtausend?« wurde u. a. durch die Parlamente und
die STIKO zum »!«. Diese Straftaten sind mit nicht unter fünf Jahren Gefängnis
bedroht und verjähren nicht.
Was ist uns unsere Gesundheit wert? Wer
und was schützt unsere Gesundheit?
Man stelle sich einmal vor: In Deutschland
hätte noch nie ein Dieb über rechtsstaatliche Verfahren ins Gefängnis gehen
müssen. Die Polizei würde intensiv Aufklärung über Sicherheitsschlösser und
sonstige Sicherheitsmaßnahmen machen, einen Dieb festnehmen würde die Polizei
aber nie. Kein Staatsanwalt würde gegen Diebe ermitteln und Anklage erheben.
Kein Richter würde in Deutschland Diebe ins Gefängnis zwingen. Jeder, der
in Deutschland den Wunsch hat zu klauen, ist sicher, daß er nicht das kleinste
Risiko einer rechtsstaatlichen Bestrafung eingehen würde. Jedermann ist klar:
Wenn das in Deutschland so wäre, wäre unser Eigentum mehr als nur gefährdet.
Unser Eigentum wird dadurch geschützt, daß jeder, der in Deutschland klauen
möchte weiß, wenn er sich dabei erwischen läßt, muß er mit einer empfindlichen
Strafe rechnen. Nur die Tatsache, daß Diebstahl in Deutschland tatsächlich
bestraft wird, ist geeignet unser Eigentum zu schützen.
Muß unsere Gesundheit und unser
Leben nicht gleichermaßen geschützt werden? Müßte nicht jeder im Gesundheitswesen,
der lügt und betrügt wissen, daß dann, wenn ihm das nachweisbar ist, er
mit schweren Strafen tatsächlich zu rechnen hat? Tatsächlich geht bis heute
noch niemand im Gesundheitswesen in Deutschland der schwer gesundheitsschädigend
lügt und betrügt das Risiko einer harten Gefängnisstrafe ein! Bisher sind
sich noch alle ge-sundheits- und lebensschädigenden Lügner und Betrüger
im Gesundheitswesen sicher, niemals bestraft zu werden. Auch der Vollzug
von Gefängnisstrafen bei Ärzten ist unverzichtbar, wenn wir nicht weiterhin
die Entfaltung der humanorientierten Ärzte verhindern wollen. Wenn wir weiter
leben wollen, müssen wir in Deutschland endlich durchsetzen, daß jeder,der
im Gesundheitswesen wissentlich gesundheitsschädigend lügt und betrügt,
genauso wie jeder Dieb in Deutschland mit harten Gefängnisstrafen rechnen
muß, die auch tatsächlich vollzogen werden. Das ist der einzige Weg auf
Zukunft hin, angesichts des anbrechenden wissenschaftlich gleichermaßen
wie AIDS und Impfen haltlosen Genklempnereiwahnsinns, dessen Auswirkungen
sich bald niemand mehr entziehen kann, wenn nicht im Gesundheitswesen und
in der Justiz jetzt endlich das nachgeholt wird, was die Generation unserer
Eltern und Großeltern in falsch verstandener Rücksichtnahme vor 50 Jahren
sträflich versäumt haben: Bestrafung von Verbrechern in der Medizin und in
der Justiz.
Workshop
Für Ende November 2002 planen wir
einen Workshop. Ausschließlicher Inhalt dieses Workshops wird es sein, die
dann vorliegenden Zwischenergebnisse der Staatsanwaltschaften aufzuarbeiten.
Absehbar werden die StAs wieder mit wissentlich wahrheitswidrigen Behauptungen
(Lügen) versuchen, sich dem Gesetze und der Verantwortung zu entziehen.
Diese Beweise sollen dann zusammengefaßt werden und Frau Herta Däubler-Gmelin,
die zugesagt hat, entschieden jeglicher Lüge entgegenzutreten, übergeben
werden, unabhängig vom Wahlergebnis am 22. September 2002. Darüber hinaus
dient dieser Workshop der weiteren strategischen Planung der »Herta-Aktion«,
der Strafanzeigenaktion. Der Workshop findet voraussichtlich in Crails-heim
(Bayern) statt. Im März 2002 haben wir hier einen Vollpensionspreis von
27,-EURbezahlt. Auf jeden Fall findet der Workshop in Süddeutschland in
einem preiswerten Hotel oder Gasthofstatt. Nähere Informationen hierzu bei
Karl Kra-feld, Albrechtstraße 17,44137 Dortmund, Telefon(0231) 165 7301.
Strafanzeigen
Die Koordination der Strafanzeigenaktion
liegt ebenfalls bei Karl Krafeld. Es ist sinnvoll hierhin Kopien der zurückweisenden
Bescheide der StAs mit der zugrundeliegenden Strafanzeige zu senden. Grundsätzlich
können bei jeder Polizeistation Strafanzeigen mündlich oder schriftlich
gestellt werden. Einer der jetzt bei der StA Berlin anhängigen Strafanzeigen
liegt eine mündliche von drei Anzeigenden bei der Polizei in Ansbach zu
Protokoll genommene Anzeige zugrunde. Bei jeder Polizeistelle und Staatsanwaltschaft
können schriftliche Strafanzeigen gestellt werden. Örtlich zuständig für
die STIKO, das RKI und die Bundesregierung ist die Staatsanwaltschaft Berlin
(keine Strassenangabe), 10548 Berlin, Fax (030) 901433 10. Sachlich zuständig
ist auch die der Bundesjustizministerin unterstehende Generalbundesanwaltschaft
beim Bundesgerichtshof, Herrenstraße 45 a, 76133 Karlsruhe. Es ist sinnvoll,
Strafanzeigen als Einschreiben mit Rückschein oder als Fax zu senden, um
einen Nachweis zu haben. Die Strafanzeigen sollten möglichst individuell
geschrieben werden, möglichst mit eigener Erfahrung der erfolglosen Suche
bei den Behörden nach wissenschaftlichen Beweisen. Die Strafanzeigen sollten
sich auf die Mitglieder der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert
Koch Institut (RKI) in Berlin konzentrieren und folgenden Inhalt enthalten:
»Die Mitglieder der STIKO geben Impfempfehlungen heraus von denen sie wissen,
daß außer dem Impfschadensrisiko weder ein Nutzen der Gabe des Impfstoffes
noch die zugrundeliegend als Krankheitserreger behaupteten Viren bzw. die
behauptete Krankheitsverursachung durch Bakterien wissenschaftlich bewiesen
ist. Den Mitgliedern der STIKO ist bekannt, daß es sich bei ihren Impfempfehlungen
ausschließlich um Anstiftung zu massenhafter Körperverletzung (Impfschadensrisiko)
handelt. Aufgrund der hohen fachlichen Qualifikation der Mitglieder der STIKO
kann nicht in Zweifel gezogen werden, daß es sich hier um Absichtshandlungen
und nicht nur um fahrlässige Handlungen handelt«.
Vorträge
Die Vorträge im Jahre 2000 und 2001
standen unter dem Ziel der Aufforderung, von den Gesundheitsbehörden die Beweise
abzuverlangen. Ende des Jahres 2001 war dieses Ziel der Vortragsveranstaltungen
erreicht. Es war das Wissen des Mangels der Beweise der Behörden bewiesen.
Auf den Vorträgen im Jahre 2002 konnte nur das Erreichte dargestellt werden.
Eigentlich waren diese Vorträge ziellos und wir überlegten ernsthaft, ob
wir noch weiter Vorträge durchführen auf denen von uns erwartet wurde, Menschen
vor dem Verbrechen zu retten anstatt das Verbrechen zu überwinden, auf denen
von uns erwartet wurde, daß wir im Grunde das ImpfVerbrechen stützen, auf
denen wir uns von unverschämt dummen Ärzten, aber auch von Bürgern ohne
Verantwortung beleidigen zu lassen hatten, auf denen von uns erwartet wurde,
innerhalb weniger Stunden den ganzen betrügerischen Medizinmüll wegzuräumen
und eine wissenschaftlich fundierte Medizin aufzubauen. Wir haben uns entschieden,
uns für solche Vorträge nicht mehr herzugeben und mißbrauchen zu lassen.
Erst nachdem wir an dem Punkt waren, keine Vorträge mehr durchzuführen, konnte
das neue zielbezogene Vortragskonzept entstehen, das ausschließlich auf die
Förderung der Strafanzeigen, auf die Aufforderung Strafanzeigen zu stellen,
abzielt, mit dem ganz klaren Titel: »Lügen in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft
/ zerstört Menschheit/Das zentrale Beispiel >IMP FEN</Der Weg aus der
Lüge in die Zukunft«. Wir werden auf diesen Vorträgen aufzeigen, daß die
rechtsstaatliche Überwindung des ImpfVerbrechen heute als einzig gangbare
Alternative zum kollektiven Selbstmord erscheint. Hiermit kommen wir zu unserer
Ursprungsfrage zurück: Was können und müssen wir tun, wenn wir nicht im kollektiven
Selbstmord untergehen wollen, sondern leben wollen? Die Entscheidung für
eine Zukunft von Menschheit ist eine Entscheidung von Menschen. Die Koordination
der Vorträge liegt bei Stefan Lanka, Ludwig-Pfau-Straße l b, 70176 Stuttgart,
Telefon (0711) 2220601, Fax (0711)2220600.
Um den 19. September 2002 finden
Vorträge in der Umgebung von Stuttgart statt, um den 10. Oktober 2002 in
der Umgebung von Neumarkt (Bayern). Zum Workshop im November werden wir auch
wieder in Bayern sein. Hier könnten jeweils Vorträge angehängt werden. Auch
können neue Vortragsbl blöcke durchgeführt werden. Das Grundkonzept des gemeinsamen
Vertrages werden wir ebenso weiterführen,
wie das Grundkonzept von Vortragsblöcken,
die in einen Workshop münden, bei dem es nicht um »Medizin« geht sondern
um die konkrete Frage, was jeder einzelne tun kann.
Unstrittige Tatsachen
Unstrittig ist die Welt so, wie
die Welt ist. Jeder denkende Mensch weiß heute, daß dann, wenn es so weiterläuft,
wie es läuft, es nicht weiterläuft, d.h. es unausweichlich in den globalen
Selbstmord endet, den durchaus die jetzt lebenden Kinder und Enkelkinder
noch erleben oder ersterben können, wenn wir wollen, d.h. wenn wir nichts
wollen und nichts tun.
In der Menschheitsgeschichte haben
wir nicht nur unsere heutige Möglichkeit des Wohlstandes mit Zentralheizung,
Dusche, PC usw. usw. entwickelt, nicht nur die Möglichkeit der globalen
Selbstvernichtung durch Waffen, Radioaktivität, Umweltzerstörung, verlogener
Medizin und Genklempnerei entwickelt, sondern gleichermaßen die Strukturen,
die es uns ermöglichen, die Selbstzerstörung abzuwenden: Demokratische Rechtsstaatlichkeit
und überstaatliche Organisationen.
Wie das Kaninchen auf die hypnotisierende
Schlange wenden wir durchgängig unseren Blick ausschließlich auf die lebenszerstörenden
Vorgänge oder leugnen und ignorieren diese ohne gleichzeitig unseren Blick
auf die in der Menschheitsgeschichte errungenen lebensermöglichenden Strukturen
zu richten, um diese zu aktivieren. Das erleben wir immer wieder im Zusammenhang
mit Vorträgen: »Impfen hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun«. »Die
gesellschaftliche Dimension soll und darf in Impfvorträgen nicht angesprochen
werden«. Seit der 0-Nr. von MuM im September 1996 gingen wir kontinuierlich
den Weg mit vielen Enttäuschungen. Viele Täuschungen, denen wir immer wieder
unterlagen wurden aufgehoben, eben ent-Täuschungen. »Der Einzelne kann nichts
tun« haben wir widerlegt. Viele »Einzelne« wollen nichts tun, wurde als
sachlich richtig bewiesen. Diese Vielen haben uns zwar in den letzten Jahren
unser Tun erheblich erschwert, insbesondere diejenigen, die die Täuschung
verbreiteten, sie wollten zielbezogen etwas tun, haben uns enttäuscht, aber
nicht vom zielbezogenen Weg abbringen können. Im Zusammenhang mit »MuM«,
seit September 1996 wurde auch der Beweis erbracht, wie viel Wenige, die
ernsthaft etwas tun wollen, tatsächlich auch erreichen können, weltweit
zielbezogen, beispiellos. Innerhalb weniger Jahre haben wir eine weltweit
beispiellose Beweislage geschaffen,
die auch wir früher nicht geglaubt
hätten, insbesondere die Beweislage des Absichtshandeln trotz besseren Wissens
in den Gesundheitsbehörden der BRD. Auch wir unterlagen anfangs dem Irrtum,
das Handeln in den Behörden gründet in Irrtümern und nicht in einem Handeln
trotz besseren Wissens. Die geschaffenen Beweise im Zusammenhang mit AIDS
und Impfen sind unstrittige Tatsachen. Jetzt kommt es nur noch darauf an,
als Staatsbürger der BRD den rechtsstaatlichen Umgang mit diesen unstrittigen
Tatsachen vom Rechtsstaat BRD abzuverlangen, ganz konkret mittels der Strafanzeigenaktion.
Dann wird der Tag kommen, an dem ein Beamter oder Politiker nicht mehr weiter
kann, weil die Lüge nicht mehr aufrecht erhaltbar ist oder sein Gewissen
und Ethos das Verbrechen nicht mehr erträgt. Dann wird es von dieser staatlichen
Stelle aus eine Kettenreaktion geben und Impfen, AIDS, infolge die Krebsmedizin
und sog. Gentechnik wird dann für alle Menschen als monströses Verbrechen
erkannt werden und verschwinden. Aber wer ein Verbrechen nicht Verbrechen
nennt (obwohl er/sie es kennt) oder noch schlimmer, Bürger daran hindert
gegen das Verbrechen und für das Leben sich einzusetzen - wie das einige
Menschen die als »Impfkritiker« auftreten mit grossem Fleiss tun - der ist
für das Verbrechen. Hop oder top: Wer nicht für das Leben ist, ist dagegen.
Streckenweise hatten wir, nicht unbegründet, den Eindruck, das gezielte Eintreten
für die Zukunftschance der heute lebenden Kinder und Enkelkinder und der
Chance für zukünftige Generationen sei ausschließlich unser Privatvergnügen,
sei nicht im, oder gar gegen die Interessen der Eltern und Großeltern dieser
Kinder gerichtet. Das konkretisiert sich auch auf den Zuwendungen auf unser
Vereinskonto. Auch das gehört zu den Enttäuschungen, unser Irrtum, daß diejenigen,
die konkret, aus welchen Gründen auch immer nichts tun können (oder dürfen),zumindest
mittels finanzieller Zuwendungen das Tun ermöglichen, daß es möglich wäre
»Tun und Geld« zusammenzubringen, damit »Tun« möglich wird. Tatsache ist,
daß die Behauptung »Ich kann (dagegen) nichts tun« durchgängig wahrheitswidrig
ist. Ohne Illusionen, ohne das Risiko weiterer ent-Täuschungen einzugehen,
geben wir hier nochmals die Kontonummer unseres leergefegten Vereinskontos
an, von dem diese Ausgabe von MuM 11 nicht finanzierbar ist: Wissenschaft,
Medizin und Menschenrechte e.V., Stadtsparkasse Dortmund (BLZ44050199) Konto
271004 907
KarlKrafeld, Stefan Lanka
Auszüge aus: MuM
Nr. 11 September 2002
Kommunikationsinstrument des Vereins Wissenschaft, Medizin und Menschenrechte
e.V.
IMPRESSUM: MuM ist das Kommunikationsinstrument
des Vereins »Wissenschaft, Medizin und Menschenrechte e.V.« c/o Dr. Stefan
Lanka, Ludwig-Pfau-Straße Ib, 70176 Stuttgart, Telefax (0711) 2 22 06 00