Höchst ratsam ist die mitleidlose und äußerst düstre Diagnose, die nie des Doktors Ruf verdirbt: Gestzt den Fall, der Kranke stirbt - am Schrecken gar, ihm eingejagt, heißt's: Ja, der Arzt hat's gleich gesagt. Jedoch, wenn er ihn retten kann, dann steht er da als Wundermann ... (Eugen Roth)

"Ich bin nicht alleine. Da gibt es Druck. Die Leute, die die Entdeckung von Dr. Hamer nicht anerkennen wollen, sind diejenigen, die ihn ins Gefängnis gebracht haben. Die hoffen auch, daß er allmählich vergessen wird."
(Kölner Gerichtsperson)
Unterdessen begnügt man sich offensichtlich nicht damit, den Vater, Dr. Ryke Geerd Hamer, zu inhaftieren, nein, auch dem Sohn, Dr. Bernd Hamer, ist man auf den Fersen: Der Staatsschutz wurde tätig! Manch guter Demokrat in unserer arg gebeutelten Demokratie weiß nicht einmal, daß es so etwas in diesem unseren Lande gibt. Stasi - im Westen, wo gibt's denn sowas? Leider jedoch scheint unser Staat nach dem Zusammenbruch der DDR und der sog. "Wiedervereinigung" in ein zunehmend autoritäres Regime abzugleiten, seit die Schaufensterfunktion zum Ostblock weggefallen ist und man es sich offensichtlich leisten zu können glaubt, Freiheiten Stück für Stück immer mehr zu beschneiden.
Hier ist jeder Bürger aufgerufen, dort Widerstand zu leisten und aufzuklären, wo es ihm möglich ist!
Im folgenden listen wir für alle Interessierten wichtige Anschriften und Kontaktadressen auf:
Dr. med. Ryke Geerd Hamer, LVA Köln-Ossendorf (Klingelpütz) Rochusstraße 350, D-50827 Köln
Auf eben diesen Abschnitt bezieht sich auch der letzte Satz des Spiegel-Artikels: Was den Bürgern seit Jahrzehnten als unumstößliche und gesicherte Erkenntnis verkauft wird - nämlich die Effizienz der Vorsorge - wird hier überhaupt erst zur Erforschung ausgerufen. Dies alles geschieht in einer entwaffnenden Harmlosigkeit, wie sie vielleicht nur Biostatistiker noch haben können.
Liebe Freunde der Neuen Medizin!
Aus den Medien erfuhren Sie ja sicherlich schon zur Genüge Verzerrtes und Oberflächliches zum Prozeß und dem (nicht rechtskräftigen) Urteil gegen Dr. Hamer wegen Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz (HPG) zu einem Jahr und 7 Monaten. Ein Fall der ursprünglich 4 Fälle wurde wegen Substanzlosigkeit eingestellt. Er betraf die "Behandlung" hier: "Nicht-Behandlung" des ehem. Stern-Journalisten (jetzt Chefredakteur Reader's Digest) Fasel, der sich mit einer falschen Diagnose auf einem Seminar von Dr. Hamer eingeschlichen hatte. Weiterhin wurde im Fall der an-geblichen unterlassenen Hilfeleistung (Rufen eines Krankenwagens, was nachweislich von Dr. Hamer veranlaßt wurde), umgestellt auf Verstoß gegen das HPG - also Behandlung. Man drehte es, wie man es brauchte, denn es ging und geht um die Ab-urteilung Dr. Hamers und die Eliminierung der Neuen Medizin. Gegen das Urteil wurde bereits Berufung eingelegt Mit einer erneuten Verhandlung ist Ende des Jahres / Anfang 1998 zu rechnen. Erschreckender Höhepunkt des Prozesses war für viele, als der Richter zugab, nie an eine Anhörung von Patienten und Ärzten der Neuen Medizin gedacht zu haben, obwohl er vor dem Prozeß und noch während der ersten beiden Prozeßtage mit dem Strafverteidiger Dr. Hamers über die Zahl der zu präsentierenden Zeugen verhandelt hatte!!! Diese vorsätzliche Täuschung mündete in einen Befangenheitsantrag gegen Richter Hilgert, der wie alle anderen auch, natürlich abgewiesen wurde.
Im folgenden drucken wir 2 Briefe eines Prozeßbeobachters ab, um Ihnen zu vermitteln welche unglaublichen Zustände bei dem Prozeß im Amtsgericht Köln herrschten:
| Dr. med. H.U. Leuzinger CH- 8001 Zürich Justizministerium NRW 23.8.1997 Zum Prozeß gegen Dr. med. Ryke Geerd HAMER Sehr geehrter Herr Justizminister Als lebenskundiger, klinisch erfahrener, in voller Praxis tätiger 52 jähriger Arzt, Mitglied der Schweizerischen Ärztegesellschaft und der Vereinigung Unabhängiger Ärzte der Schweiz, Naturwissenschaftler mit höchstem Interesse an Gehirnforschung und Psychosomatik, bei kritischem Verstand mit den rein biologischen Erkenntnissen Dr. Hamers seit geraumer Zeit befaßt, habe ich den Strafgerichtsverhandlungen am Amtsgericht Köln gegen Dr. med. Ryke Geerd Hamer am 20. und 22. August 1997 als Prozeßbeobachter persönlich beigewohnt. Ich bin schockiert durch das erlebte boulvardisierte Niveau der Prozeßführung, durch die personale Besetzung der Staatsanwaltschaft (Klaas) und des Gerichtsvorsitzenden (Hilgert), die sich dem unbefangenen Beobachter weder durch ihre persönliche Reife, umfassende Bildung, Würde, Unabhängigkeit des juristischen Wahrnehmens und Denkens, kurz ihrer persönlichen Urteilskraft dem eigentlichen Gegenstand der Rechtsfindung, nämlich der bis dahin wissenschaftlich-öffentlichen unüberprüften Erkenntnissen Dr. med. R. G. Hamers, die sich nach meinem eigenen beschränkten Recherchen klinisch hundertfach an schwersten menschlichen Erkrankungen bewahrheitet haben, als gewachsen zeigten. Während dieser zwei Prozeßtage verdichtete sich der beklemmende Verdacht, daß hier unter einem Mantel der Legalität (strategische Einengung - Aburteilung ausschließlich anhand des deutschen Heilpraktikergesetzes aus der Zeit des Dritten Reiches) einer der möglicherweise bedeutendsten naturwissenschaftlichen Geister des ausgehenden 20. Jahrhunderts als Arzt und Wissenschaftler der immer offenkundlicher in steigender Zahl an unheilbaren Krankheiten leidenden Bevölkerung entzogen werden soll. Diesem großen Geist, von dessen überragender innovativer naturwissenschaftlicher Erkenntniskraft und ihrer möglicherweise global bahnbrechender Bedeutung sich jeder unabhängig denkender Mensch durch einfache Lektüre seiner grundlegenden Werke, die in klarer und einfacher Sprache abgefaßt sind, in kurzer Zeit in ein vorläufiges Bild setzen könnte, wurde sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch dem Gerichtspräsidenten in einer vorverurteilenden Manier schockierend respekt- und würdelos begegnet, wie es allenfalls mittelalterlich an den Pranger gestellten Übeltätern widerfuhr. Die Presse- und Fernsehleute bedienten sich an diesem großen und an einem Teil der bereits dafür vorbe-stimmten und zu ihrem Mißbrauch bereits erscheinenden Zeugen wie in einem Jahrmarktstreiben, das nur schon die akustische Störungsfreiheit des Verhandlungsablaufes ständig schwer beeinträchtigte. Es entstand der für ein demokratisches Rechtssystem zutiefst widerliche Eindruck, daß einerseits Futter für die Medien bereits präpariert war und in exakt prognostierbarer Form bereits abends und am nächsten Tag als perfekt inszenierte plebejische Vorverurteilung und als Rufmord ausgestoßen wurde, und andererseits am zweiten Prozeßtag Staatsanwaltschaft und Richter für jeden Beobachter fühlbar in ihrer Legitimation unheilvoll gestärkt erschienen, diesem "Angeklagten" als gemeinem Gefährder der Volksgesundheit zu begegnen. Würden Sie es denn für möglich halten, daß ein Richter drei von Haß erfüllten Zeugen hintereinander die Frage stellte, ob ihrer Meinung nach der Angeklagte zu bestrafen sei, was diesen Menschen die Gelegenheit verschaffte, der aufgeputschten "Volksmeinung" entlang zur Hatz zu blasen, worauf sich dann die Presse berauscht stürzte!? - Herr Justizminister, dies geschah nun wirklich, und es war ganz nahe einem Lynch-Akt, roch nach Gosse und beschmutzte die deutsche Justiz! Justizial blieb stets als größter Skandal im Raume stehen, daß diesem großbeseelten Arzt in niederster Gesinnugsäußerung seitens des Gerichtes der ehrwürdigste aller menschlichen Konflikte aberkannt wurde: - die durch seine berufliche und existentielle Verfolgung entstandene Gewissensnot des Nicht-Helfen-Dürfens bei erkannter Not des Gegenübers und deren Handlungsgrund. Man nimmt ihm aufgrund eines - notabene nach wie vor ungeklärten medizinischen Schulenstreits - wie zu Galileos Zeiten per "Nicht-Abschwören-Wollens", die ärztliche Approbation und lastet ihm, der von Tausenden von verzweifelt in der unheilbaren Not von der anerkannten Medizin "Entlassenen" als Arzt angegangen wurde und wird, "Behandlung" und sogar Tod dieser Beklagenswerten an, auch wenn alle Aussagen selbst der Belastungszeugen der Staatsanwaltschaft diesen Vorwurf in sich zusammenbrechen ließen, und er auch nie nur einer Pfennig für seine Aufklärung über Krankheitsursachen (deren Befolgung Unzählbaren nachprüfbar zur definitiven Heilung verholfen hat) angenommen hat. - Hätte das Gericht nur eine Sekunde lang diese innere Situation eines wirklichen Arztes, der sich der Not der Patienten niemals entzogen hat, gewürdigt, und hätte es den Mut, sich dem obszönen Bewußtseinsbetrug der Medien zu widersetzen, wäre die sofortige Freilassung unter Rehabilitationsfolgen des "Angeklagten" die einzig angemessene Handlung. Nachdem Rechtsanwalt Mendel, der Verteidiger Dr. Hamers, am zweiten Prozeßtag um ca. 15:00, also noch zu weit unausgeschöpfter Arbeitszeit des Gerichtes, einen fundamentalen Prozeßantrag, gestützt auf ein jüngstes Verfassungsgerichtsurteil innerhalb der Betäubungsmittel-Rechtssprechung formuliert hatte, das die Analogiebrücke zum HPG schlug (wenn Haschisch der Volksgesundheit erkannterweise unerheblich schade gegenüber den gleichgestellten schwer destruktiven anderen Betäubungsmitteln, werde der Gebrauch von Cannabis durch den Richter entpönalisierbar - so seien die ärztlichen Begegnungen Dr. Hamers mit verzweifelten Patienten, die sich als nicht nachweisbare Gesundheitsschädigung auswirken, der Strafbarkeit innerhalb des HPG analog zu entziehen), brach der Vorsitzende fassungs- und begründungslos die Verhandlung brüsk und rüde ab, ließ konsternierte Prozeßteilnehmer zurück. Er brach die Verhandlung in einem Moment ab, der jeden wirklich unabhängigen Richter hätte in höchstem Maße interessieren und als Gesetzeskundigen hätte herausfordern müssen. Nach Ausgang dieser zwei Prozeßtage bin ich zutiefst beschämt darüber, daß keine bedeutsam Persönlichkeit des öffentlichen Lebens und der Wissenschaft der Bundesrepublik Deutschland diesen historischen Prozeß mitverfolgt hat, der möglicherweise der Dimension einer kopernikanischen Bewußtseinswende im Verständnis menschlicher Erkrankung gleichkommt. Als ärztlicher Berufskollege Dr. Hamers, als Naturwissenschaftler, Zeitgenosse und Bürger eines demokratischen Landes bin ich, sehr geehrter Herr Justizminister, tief beunruhigt und besorgt um das geachtete demokratische Staatswesen Ihres Landes, um die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit in der BRD, da der schwer lastende Verdacht sich einstellte, daß dieser große, den die BRD hervorgebracht hat und dessen sie sich schon heute und ins 21. Jahrhundert hinein als großen Sohn würde rühmen können, bereits verurteilt ist, wenn nicht ein verantwortungsvoller Mann in hoher Machtbefugnis wie Sie, im letzten Moment im wahrsten Sinne "zum Rechten" schaut. Sie haben noch die Macht und Möglichkeit, Ihre persönliche öffentliche Verantwortung für den am 29. August 1997 anberaumten letzten Prozeßtag Ihren demokratischen Einfluß geltend zu machen, damit an Dr. Hamer nicht das bereits jetzt feststehend erscheinende Urteil der Höchststrafe an Freiheitsberaubung vollstreckt wird und die BRD damit einen politischen Gefangenen erster Größenordnung einkerkert. Lassen Sie sich auch nicht von der erschreckenden Feigheit der anerkannten Medizin, sich der öffentlichen wissenschaftlichen Überprüfung der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse Dr. Hamers zu entziehen, zur Gehilfenschaft und stellvertretenden "Entsorgung" dieser Bedrohung bisheriger medizinischer Überzeugung brauchen, sorgen Sie für die Einhaltung der Grundrechte auf ein gerechtes Verfahren und dafür, daß die seit über 10 Jahren rechtskräftige Verurteilung der Universität Tübingen, die naturwissenschaftlich-medizinisch-klinische Überprüfung der Hamer'schen Erkenntnisse vornehmen zu müssen (an der ich selber wie jeder Mediziner hochgradig und einzig interessiert bin), auch vollzogen wird. Sorgen Sie für einen menschenrechtskonformen Prozeß, der die endliche Rehabilitierung und sofortige Freilassung Dr. med. Ryke Geerd Hamers zur Folge haben wird, wofür Ihnen in Bälde Millionen von Menschen, deren gesundheitliche Not ohne wirkliche Hilfe jeden Tag mehr zum Himmel schreit, ihren tiefen Dank schulden werden. hochachtungsvoll (Dr. med. H. U. Leuzinger) z.K. an; Herrn Dr. med. Ryke Geerd Hamer, Strafvollzugsanstalt Köln
-Ossendorf |
| Dr. med. H. U. Leuzinger CH- 8001 Zürich Zürich, 1.9.1997 Justizministerium NRW Zum Prozeß Dr. med. Ryke Geerd H A M E R am Amtsgericht Köln vom 29. August 1997 Sehr geehrter Herr Justizminister Mein dringlicher Appell vom 24.8.1997 an Sie, für den dritten Prozeßtag gegen Dr. Hamer, den 29.8.1997, zum Wahrung der Menschenrechte, der Integrität der Deutschen Justiz und damit der Rechtsstaatlichkeit der BRD zum Rechten zu sehen, erschien mir als erneuter Ärztlicher Prozeßbeobachter (diesmal in der Gesellschaft vier weiterer Ärzte und einer Zahnmedizinerin aus Belgien, Spanien und der Schweiz) am letzten Verhandlungstag (29.8.97) als verhallt - näherten sich doch die Verhältnisse an diesem Tag den Praktiken einer DDR- oder anderer totalitärer Justiz, wo niemand mehr sich die Mühe macht, wenigstens das rechtsstaatliche Gesicht zu wahren. Deshalb möchte ich Ihnen als Augenzeuge die nirgends in den Medien sachlich berichteten schockierendsten Geschehnisse an diesem Gericht zur Kenntnis bringen: Die gegenüber dem 20. und 22.8.1997 verdoppelte Anzahl der Prozeßbesucher ließ dank mangelndem Sitzplatzangebot die Hälfte im Saal stehen, zu spät Gekommenen wurde (anders als an den Vortagen) der Zutritt bereits verweigert. Plötzlich wurden die ruhig und diszipliniert Stehenden im Saal, für niemanden vernünftig einsehbar, des Raumes verwiesen, worauf die Sitzenden die Stehenden durch stilles Zusammenrücken in ihre Mitte aufgenommen haben. Der erste Prozeßunterbruch unter Schließung des Saales wurde dazu benutzt, daß Polizeikräfte bei Wiederbeginn der Verhandlung die Sitzplätze zuwiesen, worauf die Hälfte der Besucher ausgesperrt blieb. Die im Saal Verbliebenen reklamierten - akustisch durchaus moderat - ihr verbrieftes demokratisches, eine Stunde zuvor noch vom Richter selber öffentlich zugesichertes Recht uneingeschränkter Öffentlichkeit dieses Prozesses, was dem in dieser Situation jede Souveränität vermissen lassenden Vorsitzenden, sichtlich belastet von soviel Ohren- und Augenzeugen, den Anlaß gab, den Saal polizeilich räumen zu lassen. (Es sei angefügt, daß er sich auf eine vorangehende Räumungsandrohung berief, die auf eine spontane Beifallskundgebung der Besucher von ca. zwanzig Sekunden ruhigem, von keiner andern Äußerung begleitete Händeklatschen, erfolgte. Diese spontane Gefühlsäußerung als Affirmation zur Verteidigung war von grundsätzlich "freundlicher", niemanden herabsetzenden Qualität und wäre der hochdisziplinierten Beherrschung der Besucher anzurechnen, die aufzubringen war, unmißverständlich feindselige, wahrhaft unerhörte (zumindest von den die Öffentlichkeit de jure vorrangig vertretenden sog. Medien) Äußerungen des Gerichtsvorsitzenden stumm zu ertragen, der die Akten des sog. Falles Hamer bzw. des medizinischen Schulenstreites "KÄSE", ich wiederhole, weil auch ich meinen Ohren kaum trauen wollte, "Käse" nannte, ausführlicher: "ich muß mich mit diesem KÄSE! (angesprochen auf und deutend auf den Aktenstoß) herumschlagen". Daß hier also der Richter selber, gestreßt und unter sichtlich enormem Druck (die Medien warfen kurz zuvor präventiv als Druck der Straße "Laschheit der Justiz im Falle Dr. Hamer" in die Schlagzeilen ihrer Millionenauflagen) den "Tumult der Hamer-Fans" - wie wir alle entwertenderweise bezeichnet zu werden zu ertragen haben - durch seinen grundverfassungswidrigen Öffentlichkeitsausschluß inszenierte, sei Ihnen, sehr geehrter Herr Justizminister, von einem seiner Sinne und Urteilskraft mächtigen Prozeßbeteiligten übermittelt. Die erschreckende Befangenheit und offenkundliche Instrumentalisierung des Gerichtsvorsitzenden (die Qualifikation von der Rechtsfindung dienenden Gerichtsakten als "Käse" würde in der Schweiz zu seiner sofortigen Aussetzung führen) offenbarte sich mit verheerender Wirkung auf die m.E. nach drei selbsterlebten Prozeßtagen tatsächlich vorsätzlich irregeführten Öffentlichkeit in der Behandlung des Vorhaltes Dr. Hamers an Staatsanwaltschaft und Gericht, daß eine Psychiatrisierung seiner Person analog der UdSSR vorgenommen worden war (Stichwort Frankfurter Falle). Der Vorsitzende verlas daraufhin das Resümee sämtlicher justizialischer Handlungen und Urteilsbegründungen des Falles Dr. Hamer, worin die Beurteilung von dessen Persönlichkeit durch einen Psychiatrieprofessor den zentralsten Raum einnahm, deren unsägliche Quintessenz in der Etikettierung als "geistesschwache, psychopathische Persönlichkeit mit wahnhaft unbeeinflußbaren Überzeugungen" mündete. Ich darf Ihnen mitteilen, daß jeder redliche, seiner Wissenschaft und demokratischer Gesinnung verpflichtete Arzt (und mindestens sechs solcher Ärzte haben diesem letzten Prozeßtag als Ohren- und Augenzeugen beigewohnt) ein forensisch-psychiatrisches Urteil, das sich nicht auf in tiefer Würdigung in einer höchstpersönlichen, unmittelbaren Beziehung zum Untersuchten (der sich im Falle Dr. Hamers vor einer inhaltlichen Überprüfung seiner Erkenntnisse selbstverständlich weigern mußte, seine Person zum zentralen Gegenstand zu machen!) erhobenen Befunde des Sachverhaltes und aller sozialer, seelischer und mentaler Dimensionen und Kräftewirkungen seiner Persönlichkeit stützt, für Makulatur hält und weiß, daß ein solcher ärztlicher Kollege, der als sog. Experte ohne persönlichen Kontakt zum Beurteilten nur aufgrund Meinungsäußerungen potentiell befangener Dritter (inkl. und vor allem medial verbreiteter Urteile), Verhaltensinterpretationen und wissenschaftlich zwar kontroversen, aber noch nicht öffentlich verifizierten Anschauungen des zu Beurteilenden (zu dem ihn noch genau dieser Schulenstreit als damit befangenen Angehörigen der von jenem in Frage gestellten Schulmeinung trennt) urteilt, zum erbärmlichen Gehilfe der jeweilig vorherrschenden Macht wird, sei sie nun die des III. Reichen, der DDR, UdSSR, China, die alle Oppositionellen unter Beihilfe genau solcher ärztlicher Experten, verschwinden ließ. Daß am gleichen Abend Millionen von Menschen exakt diesen bösartige und verhöhnende, jeder Wirklichkeit bare "Experten"-Urteil als einzig schmackhaften Brocken in der Boulevardpresse vorgesetzt erhielten, kommt einer öffentlichen Exekutierung Dr. Hamers gleich. Daß jeglicher Vorhalt der Verteidigung, daß sehr wohl andere öffentliche psychiatrische Beurteilungen unkorrumpierter Ärzte vorliegen, die Dr. Hamer vollste seelisch-geistige Gesundheit attestieren, vom Vorsitzenden verächtlich mit Nichteintreten beantwortet wurden, kommt elementarer Rechtsverweigerung gleich. Die diskussionslose Zurückweisung sämtlicher Anträge Rechtsanwalt Mendels, es seien zum Entscheid, ob das Heilpraktikergesetz im Falle Dr. Hamers überhaupt anwendbar sei, bevor die "Unschädlichkeit" der biologischen Erkenntnisse der Neuen Medizin und deren ärztliche Anwendung auf die Volksgesundheit nicht widerlegt sei, als Zeugen nachweislich weit über die onkologisch übliche 2-Jahresgrenze geheilte Krebspatienten und mit den Erkenntnissen der Neuen Medizin befaßte anwesende Ärzte zuzulassen, um das Vorliegen eines tatsächlich herrschenden Schulenstreites in der Medizin erkennen zu können, mit dem den Richter wiederum als Juristen tief disqualifizierenden Argument, das gehöre nicht zum Gegenstand, erschien unabweisbar als Rechtsverweigerung mittels primitivster Willkür. Unter dem Eindruck, daß hier ein gewalttätiger Wille einen Arzt größter Geisteskraft, deren Erkenntnisse über bisher unheilbare menschliche Erkrankungen von unabsehbarer Bedeutung sind, tatsächlich mit allen außerdemokratischen Mitteln unterdrückt werden (davon haben mich diese drei Prozeßtage leider schockierend überzeugt!) zum Verstummen bringen will, werde ich darum bemüht sein, daß neben erweiterter ärztlicher Präsenz auch namhafte Juristen aus der Schweiz dem weiteren Geschehen am vierten Prozeßtag, dem 5.9.1997, beiwohnen werden. Herr Justizminister, wäre es denn für die Deutsche Justiz nicht ein Leichtes, diesen offenbar äußerst lästigen Dr. Hamer der behaupteten "Scharlatanerie" zu überführen und der ihn persönlich ein für alle Mal vernichtenden öffentlichen Lächerlichkeit preiszugeben, wenn Sie oder das Bundesministerium für Justiz anordneten (was eigentlich nur die rechtskräftige Vollstreckung des Tübinger Urteils darstellte), daß vor laufenden Kameras der Eurovision ein internationales, hochkarätiges Ärztegremium der europäischen Hochschulkliniken Dr. Hamer die komplexesten, schwersten Krebskranken und andere qualvoll leidenden Patienten vorstellte, dem er live beweisen müßte, daß mehr als "wahnhafte Überzeugung" gefragt ist, um vor solcher Autorität und Öffentlichkeit zu bestehen? Es müßte für Hochschulmediziner ein Leichtes sein, die stets behauptete abgründige Abwegigkeit und Abstrusität der Neuen Medizin definitiv zu demonstrieren. Dann wäre alles klar, für die Öffentlichkeit, für die Justiz, der Schulenstreit wäre beendet, die Justiz nun wirklich zuständig, diesem Mann das Handwerk zu legen, und die anerkannte Medizin könnte legitimiert ihre milliardenschwere Forschung - auch bis anhin ohne vorzeigbaren Erfolg - fortsetzen. Auch Sie persönlich wären dieses öffentliche Ärgernis los, die Rechtsstaatlichkeit wieder intakt. Geschieht diese oder eine in bescheidenerem Umfang wissenschaftlich-öffentliche Klärung des medizinischen Schulenstreit aber nicht, rufe ich Ihnen auch namens vieler ernsthafter, aber heute hochalamierter Ärzte ins Gewissen, daß Sie persönlich die umwälzende Dimension, die diesem Prozeßgegenstand (für Sie wenn auch nur "eventualiter" zu erwägen!) innewohnt, übersehen könnten und sich die menschliche Klage unterlassener Hilfeleistung in nicht mehr zählbarer Anzahl zuziehen könnten. - Auch deswegen, zu Ihrer Entlastung, verständige ich das Deutsche Bundesministerium für Justiz, die Europäische Menschenrechtskommission (EMRK) und den mir noch unabhängigen erscheinenden Teil der Presse, damit nicht ohne Mitwissen unabhängiger Geister ein großer Mann, den ich als Forscher und Arzt für alle Menschen denkbar unentbehrlich und in tiefstem Sinne als "not-wendig" erkennen kann, in der Versenkung verschwindet. hochachtungsvoll Dr. med. H.U. Leuzinger z.K. an: Herrn Dr. med. Ryke Geerd Hamer, Strafvollzugsanstalt Köln-Ossendorf
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