Dritter
Teil:
UM RICHTIGE ANTWORTEN ZU ERHALTEN
Über die Folter
In mehr als der Hälfte aller Staaten werden Männer, Frauen
und Kinder gefoltert. Bei der Folter handelt es sich um die
Zufügung starker körperlicher oder geistig-seelischer Schmerzen
oder Leiden, um vom Delinquenten oder einem Dritten eine Aussage
oder ein Geständnis zu erzwingen.
Die internationale Rechtslage
Die Durchführung der Folter ist aufgrund von internationalen
Erklärungen und Konvertionen verboten. Bereits Art. 5 der
Allgemeinen Erklärung vom 10.12.1948 verbietet die Folter,
ebenso die von der Generalversammlung (GV) der UN am 9.12.75
angenommene Resolution 3422 (XXX) und die von der GV der UN am
10.12.84 angenommene und am 26.6.87 in Kraft getretene
"Antifolter Konvertion".
Und so gestattet offiziell kein einziger Staat die Anwendung von
Folter, mit zwei Ausnahmen: in Israel war bis vor kurzem "milder
physischer Druck" bei Vernehmungen erlaubt
(SPIEGEL Nr. 35/95, und in der Türkei erfüllt Folter nur dann
einen Straftatbestand, wenn die staatliche Gewalt zu einer
Arbeitsunfähigkeit von mehr als sieben Tagen führt (SPIEGEL Nr.
20/93).
Die Arten der Folter
Es gibt verschiedeneste Arten, um einem Menschen physische
Schmerzen beizubringen. Auch bei der Folter werden verschiedene
Methoden angewandt, wobei elektrischer Strom, erzwungene
Körperhaltungen und Schläge die Regel sind.
- Elektrischer Strom: Die Zufügung
heftiger elektrischer Schläge ist die derzeit bevorzugte
Methode, was auf ihre breite Variationsmöglichkeit,
Handlichkeit und praktische Manulierbarkeit
zurückzuführen ist, womit Möglichkeiten der präzisen
Kontrolle und Auswirkungen verbunden sind. Insbesondere
die Möglichkeit, starke körperliche Schmerzen ohne
äußerlich sichtbare Spuren zu verabreichen, macht diese
Methode so beliebt. Beispiele der Eletrisierung:
"Grill": In der Regel
wird der Delinquent nackt an ein Eisengestell geschnallt
und erhält sodann Stromstöße an den verschiedenen
Körperstellen (Peter Schulz-Hageleit: "Alltag -
Macht - Folter", 1989);
"Telefon B": Die Zufügung
regulierter Schocks mit an den Ohrläppchen befestigten
Drähten wird als "Telefon B"
bezeichnet (ebenda);
"Stachelstock": Dabei
handelt es sich um elektrische Stöcke, mit denen
ebenfalls elektrische Schläge verabreicht werden
können. Das Opfer erhält dabei Schläge mit dem Stock,
der bei Berührung mit der Haut gleichzeitig
Stromschläge erteilt, während der Delinquent auf eine
Metallunterlage geschnallt ist (ai, "Wer der Folter
erlag", aaO).
- Erzwungene Körperhaltungen: Auch diese
Foltermethode ist beliebt, da auch hier kaum Spuren am
Körper des Opfers zurückbleiben. Beispiele:
Hängen: Bei der "einfachen
Art" wird der Delinquent an den
Handgelenken mit dem Kopf nach unten aufgehängt. Bei der
"Grillhähnchen-Methode"
wird das Opfer an einer zwischen den zusammengebundenen
Händen und Knien durchgeschobenen Stange aufgehängt (ai
'94 und '95). Und beim "Palästinensichem
Hängen" wird der Delinquent an den
auf dem Rücken zusammengebundenen Händen aufgehängt
(ebenda).
Weitere Arten erzwungener Körperhaltungen:
Aufrechtes Stehen über lange Zeiträume hinweg,
anstrengende körperliche Übungen über längere
Zeiträume hinweg mit teilweise gleichzeitigen Schlägen
auf den Rücken (ebenda).
- Schläge: Um Geständnisse zu erzwingen,
werden die Delinquenten in verschiedensterweise
geschlagen:
Schläge am ganzen Körper mit Stöcken, Peitschen,
Elektrokabeln usw.;
Falanga: Schläge auf die Fußsohlen;
Schläge ins Gesicht (ai '94 und '95).
Kaum ein Opfer der Folter hat nur eine Form der Folter erlebt.
Die meisten haben eine Mischung verschiedener Arten erlebt, wie
die folgende Übersicht von ausgesuchten Ländern belegt (alle
Beispiele aus ai '94 bis '98):
- Ägypten: Schläge, Elektroschocks,
Aufhängen an Hand- oder Fußgelenken;
- Algerien: Elektroschocks an
empfindlichen Körperteilen, Aufhängen in schmerzhaften
Positionen, Schläge;
- Angola: Schläge mit einer
mehrschwänzigen Peitsche;
- Äquatorialguinea: Nackt eingesperrt in
einen 70x50 cm großen Schrank für einen Monat,
Aufhängen an Stangen, Schläge auf Fußsohlen;
- Äthiopien: harte körperliche Übungen,
"... nackt ausziehen, wurde gefesselt,
mit dem Kopf nach unten aufgehängt und geschlagen";
- Bahrain: Schwere und anhaltende
Schläge, Aufhängen an Gliedmaßen, Schlafentzug über
lange Zeiträume hinweg, Aufrechtstehen; (die drei
18jährigen Mädchen wurden "bis auf die
Unterwäsche ausgezogen und gezwungen, während der bis
zu vier Stunden andauernden Verhöre aufrecht
stehenzubleiben. Einige von ihnen erhielten mehr als 24
Stunden lang nichts zu essen und durften in dieser Zeit
auch nicht die sanitären Einrichtungen benutzen");
- Brasilien: Elektroschocks, Schläge mit
einer Peitsche (Instrument mit einem Holzstil, an dem
Gummiriemen befestigt sind) in einer
Jugendpolizeistation, Aufhängen an einer Eisenstange an
Knien und Handgelenken;
- Burkino Faso: "Anfang
Mai wurden während Demonstrationen von
Schwesternschülerinnen und Hebammen 35 Personen
festgenommen und geschlagen; die Studenten wurden zum
Kriminalkommissariat gebracht, wo sie sich nackt
ausziehen mußten und geschlagen wurden";
- Burundi: auf scharfen Gegenständen
niederknien, Schläge mit dem "indembo"
(Polizeischlagstock); "Im März
erklärte der Befehlshaber BSR (Brigade spéciale de
rechesche - Sonderermittlungsbrigade der Gendamerie), ein
hochrangiger Justizbeamter habe die Gendamerie
autorisiert, bei ihren Ermittlungen ... zu mehr oder
weniger gewaltsamen Mitteln zu greifen";
- Chile: Vier Personen, darunter eine
Frau: Augen verbunden, Handschellen angelegt und an die
Wand gekettet, 3 Tage Nahrung und Wasser vorenthalten und
Zugang zur Toilette verweigert, Schläge in das Gesicht
und Elektroschocks an den Schläfen; eine weitere Frau:
Schläge in das Gesicht, an den Haaren gezogen, Augen
verbunden, Elektroschocks;
- China: Schwere Schläge, Stromschläge
mit Elektroschlagstöcken, Fesselung von Hand- und
Fußgelenken, Aussetzen extremer Hitze und Kälte
Schlafentzug;
- Dominikanische Republik: stundenlang an
den Armen aufhängen, Holzbretter zwischen die
gefesselten Hände und Füße schieben;
- Guinea: bis 64 Schläge mit
Gummiknüppel, Elektroschocks;
- Indien: Schläge insbesondere mit
Rohrstöcken, Aufhängen an Hand- oder Fußgelenken,
Elektroschocks;
- Indonesien: Elektroschocks (Beispiel:
mind. 17 Studenten wurden gezwungen, sich nackt
auszuziehen, um Elektroschocks zu erhalten);
- Irak: Schläge insbesondere auf den
Rücken und auf die Fußsohlen, Aufhängen an Hand- und
Fußgelenken, extremes Überdehnen der Arm- und
Beingelenke;
- Iran: Schläge, langes Aufrechtstehen,
Inhaftierung in winzigen Zellen, Aufhängen, extreme
Kälte, Fesseln der Arme in schmerzvoller Weise,
Schlafentzug über lange Zeiträume hinweg;
- Israel: Überstülpen von Kapuzen,
Schlafentzug über lange Zeiträume hinweg,
Aufrechtstehen über lange Zeiträume hinweg, Fesselung
in schmerzhaften Positionen, Schläge, kräftiges
Schütteln, Einzelhaft in winzigen Zellen;
- Jemen: Schläge am ganzen Körper,
Peitschenhiebe, Elektroschocks, Aufhängen an den
Handgelenken, Aufhängen mit der "Grillhähnchen-Methode"
(s.o.), Anketten;
- Jordanien: Schläge auf die Fußsohlen,
bis zu 22 Stunden Schlafentzug, Aufhängen in
schmerzhaften Positionen, Fußboden schruppen, aufrecht
in der Zelle stehen;
- Kambodscha: Verbinden der Augen,
Schläge mit Gürteln, Quetschen der Hände mit
Schraubstöcken, Beispiele: Frau zwei Tage lang auf die
Beine geschlagen ohne Nahrung und Wasser, 13jähriges
Mädchen mit Elektroschlagstock behandelt;
- Kamerun: Schläge, Auskleiden, Schlage
aufs Gesäß und die Fußsohlen, Elektroschocks;
- Korea (Süd): langwierige Verhöre,
Schlafentzug, Schläge, ermütende körperliche Übungen
stundenlang sitzend oder knieend in ein und erselben
Position verharren;
- Lesotho: auf Boden legen, fesseln der
Hände und Füße eng auf dem Rücken;
- Libanon: Schläge auf die Fußsohlen ("falaqu"),
elektrische Schläge, Aufhängen an den auf dem Rücken
zusammengebundenen Handgelenken ("balanco");
- Marokko: Schläge, Aufhängen
in schmerzhaften Körperpositionen über lange Zeiträume
hinweg, Elektroschocks;
- Mexiko: Schläge,
Beinaheersticken mit Hilfe von Plastiktüten und Wasser,
Elektroschocks, an den Handgelenken aufhängen;
- Nepal: Schläge auf die Fußsohlen mit
einem Bambusstock, nackt ausziehen, Stockschläge, Stock
zwischen Kniekehlen gesteckt und anschließend in
geduckter Haltung durch den Raum hüpfen;
- Pakistan: Schläge auf die Fußsohlen,
elektrische Schläge;
- Palästinensische Autonomiegebiete:
Elektroschocks, Schläge, Aufhängen an der Decke,
Schlafentzug;
- Sambia: nackt und mit verbundenen Augen
Dauerverhöre von 39 Stunden, anstrengende körperliche
Übungen bei gleichzeitigen Schlägen auf den Rücken;
- Saudi-Arabien: Schläge auf die
Fußsohlen, Schläge mit dem Rohrstock, Anketten,
Eisenfesseln (indische Kinder zwischen 6 und 14 Jahre),
Aufhängen an den Handgelenken, elektrische Schläge;
Beispiel: "... hat man ihn nackt
ausgezogen, ihn der falaga (Schläge auf die Fußsohlen)
unterzogen, ihm am ganzen Körper Schläge versetzt und
ihn mit Elektroschocks behandelt";
- Schweiz: mit weit ausgebreitenen Armen
in stehender Position ausharren, Ankettung an
Heizkörper;
- Sri Lanka: Elektroschocks, Aufhängen an
Füßen oder Daumen, Schläge auf Fußsohlen;
- Sudan: routinemäßige Schläge wie
Peitschenhiebe, schwere körperliche Übungen, aufrechtes
Stehen über lange Zeiträume hinweg, in kaltes Wasser
tauchen;
- Südafrika: die Opfer werden "nackt
ausgezogen, geschlagen und mit Elektroschocks
gefoltert";
- Tschad: Schläge, Elektroschocks,
Zusammenbinden von Armen und einen hinter dem Rücken ("arbatachar");
- Tunesien: Schläge, insbesondere auf die
Fußsohlen während das Opfer zuweilen an den
Fußgelenken aufgehängt ist, das Aufhängen in
verdrehten Positionen über lange Zeiträume hinweg mit
gleichzeitigen Schlägen (Beispiel: eine Studentin wurde
nackt ausgezogen und geschlagen);
- Türkei: nackt Einsperrung in eine Zelle
mit verbundenen Augen, Aufhängen mit auf dem Rücken
gefesselten Armen, Schläge auf die Fußsohlen, an den
Haaren ziehen, elektrische Schläge; Beispiel 1:"so
erhoben im Januar 16 junge Menschen den Vorwurf, während
ihrer Haft in der Polizeizentrale von Manisa nackt
ausgezogen, mit kaltem Wasser abgespritzt und mit
Elektroschocks gefoltert worden zu sein, während ihre
Augen verbunden gewesen waren. Mädchen und Frauen
mußten eine gynäkologische Zwangsuntersuchung über
sich ergehen lassen"; Beispiel 2: "15jähriges
Mädchen im Gefängnis vor den Augen ihre Bruders auf
Hände und Füße geschlagen, mit Wasser abgespritzt,
nackt ausgezogen und wieder geprügelt, an den Armen
aufgehängt";
- Venezuela: Schläge, Aufhängen an Hand- oder
Fußgelenken über längere Zeit hinweg, Elektroschocks.
Legale "Sonderbehandlung" bei Vernehmungen
Wie bereits oben ausgeführt, war bis 1999 in Israel die
Zufügung physischen Drucks bei Vernehmungen erlaubt. In der
Türkei erfüllt Folter nur dann einen Straftatbestand, wenn sie
zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sieben Tage führt.
Israel: Dort wurde 1993 bekannt, daß es
geheime Richtlinien des Allgemeinen Geheimdienstes für Verhöre,
die 1987 von der sog. "Landau-Untersuchungskommission"
herausgegeben worden war, gibt. Diese Richtlinien erlaubten die
Anwendung "gemäßigten physischen Drucks"
bei Vernehmungen (ai '94).
Zu den von den Opfern üblicherweise berichteten Methoden
zählen: Schläge, das Überstülpen von Säcken über den Kopf,
gezielter Schlafentzug, Einzelhaft (beispielsweise in winzigen
dunklen Zellen), stundenlanges Verharren in schmerzhaften
Stellungen, Aussetzen von Hitze und Kälte (ai '94 und SPIEGEL
Nr. 35/95). Im Mai 1993 veröffentlichte die israelische
Tageszeitung "Davar" ein vertrauliches "Formular
über medizinische Tauglichkeit", auf dem
Ärzte in Haftzentren bestätigen sollten, ob ein Gefangener
während der Verhöre Einzelhaft, das Aufhängen, das
Überstülpen von Säcken oder längeres Stehen wurde aushalten
können (ai '94). Durch diese "Sonderbehandlung"
sei die "Geständnisqoute außerordentlich
hoch" (SPIEGEL Nr. 35/95). Dabei wollte der
israelische Polizeiminister das Recht auf "Anwendung
gemäßigter Gewalt" noch erweitern (ebenda).
Türkei: Ein Kommentar zum Strafgesetzbuch
243, das die Anwendung der Folter verbietet, grenzt die Folter
anhand physischer Verletzungen ab. Wenn nach einem Urteil vom
Oktober 1987 die Körperverletzung nicht zu einer
Arbeitsunfähigkeit von mehr als sieben Tagen führe, dann
erfülle die staatliche Gewalt nicht den Tatbestand der Folter
(SPIEGEL Nr. 20/93).Die in der Türkei üblicherweise vollzogenen
Methoden können ohne Probleme so angewandt werden, daß diese
Voraussetzung des Gerichtes erfüllt wird. Beispiel der
angewandten Methoden an der Türkin Yildiz Ölmezim 1993:
Elektroschocks an den Fingern und an den Brustwarzen, an den
Haaren durch den Raum schleifen, an den Armen in einer
kreuzähnlichen Position aufhängen, stehend ausharren auf einem
Bein (ai '94).
Die Anwendung der Folter wird von den Türken allgemein als
normal empfunden, nicht nur von Polizisten und Richtern, auch von
Verteidigern und selbst von Gefolterten. "Selbst
wenn man davon ausgeht, daß gefoltert wurde",
konstatierten Militärrichter in der ostanatolischen Stadt
Erzincan in einem Urteil, "so muß festgestellt
werden, daß Folter angwandt wurde, um richtige Antworten zu
erhalten. Wenn falsche Antworten gegeben oder erfundene Aussagen
gemacht worden wären, wäre die Folter verstärkt worden, denn
das Ziel der Folter ist es, richtige Antworten zu erhalten"
(SPIEGEL Nr. 20/93).
Resümee
"Verteidiger der Folter führen immer wieder
das Argument ins Felde: die Zweckmäßigkeit. Die
Sicherheitskräfte seien verpflichtet, Terroristen oder Rebellen
auszuschalten, die das Leben Unschuldiger aufs Spiel setzen und
sowohl die Bürger als auch den Staat selbst gefährden.
Befürworter der Folter sehen in ihr das schnellste und sicherste
Mittel, um die Verbindung zwischen einem Verhafteten und anderen
Verdächtigen sowie ihren Sympathisanten aufzudecken"
(aus "Informationen zur politischen Bildung", Heft-Nr.
210 "Menschenrechte", herausgegeben von der
Bundeszentrale für politische Bildung, 1986).
Und so sind viele Deutsche dafür, Folter zu legalisieren. Der
renomierte deutsche Rechtsprofessor Heinz-Müller Dietz,
Ordinarius für den Strafvollzug, sagte 1989 bei einer Tagung zum
Thema Strafvollstreckung, daß es für die Folter heute noch
genügend Stimmen gäbe. Es sei wohl die oft gescholtene
Gesetzesbürokratie, die ein Durchgriff des Populismus verhindere
(Süddeutsche Zeitung 16.4.94).
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"Körperliche Züchtigungen, harte Haftbedingungen und
Folter im 20. Jahrhundert"