Dritter Teil:
UM RICHTIGE ANTWORTEN ZU ERHALTEN
Über die Folter

 

In mehr als der Hälfte aller Staaten werden Männer, Frauen und Kinder gefoltert. Bei der Folter handelt es sich um die Zufügung starker körperlicher oder geistig-seelischer Schmerzen oder Leiden, um vom Delinquenten oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erzwingen.

Die internationale Rechtslage

Die Durchführung der Folter ist aufgrund von internationalen Erklärungen und Konvertionen verboten. Bereits Art. 5 der Allgemeinen Erklärung vom 10.12.1948 verbietet die Folter, ebenso die von der Generalversammlung (GV) der UN am 9.12.75 angenommene Resolution 3422 (XXX) und die von der GV der UN am 10.12.84 angenommene und am 26.6.87 in Kraft getretene "Antifolter Konvertion".
Und so gestattet offiziell kein einziger Staat die Anwendung von Folter, mit zwei Ausnahmen: in Israel war bis vor kurzem "milder physischer Druck" bei Vernehmungen erlaubt (SPIEGEL Nr. 35/95, und in der Türkei erfüllt Folter nur dann einen Straftatbestand, wenn die staatliche Gewalt zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sieben Tagen führt (SPIEGEL Nr. 20/93).

Die Arten der Folter

Es gibt verschiedeneste Arten, um einem Menschen physische Schmerzen beizubringen. Auch bei der Folter werden verschiedene Methoden angewandt, wobei elektrischer Strom, erzwungene Körperhaltungen und Schläge die Regel sind.

Kaum ein Opfer der Folter hat nur eine Form der Folter erlebt. Die meisten haben eine Mischung verschiedener Arten erlebt, wie die folgende Übersicht von ausgesuchten Ländern belegt (alle Beispiele aus ai '94 bis '98):

Legale "Sonderbehandlung" bei Vernehmungen

Wie bereits oben ausgeführt, war bis 1999 in Israel die Zufügung physischen Drucks bei Vernehmungen erlaubt. In der Türkei erfüllt Folter nur dann einen Straftatbestand, wenn sie zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sieben Tage führt.

Israel: Dort wurde 1993 bekannt, daß es geheime Richtlinien des Allgemeinen Geheimdienstes für Verhöre, die 1987 von der sog. "Landau-Untersuchungskommission" herausgegeben worden war, gibt. Diese Richtlinien erlaubten die Anwendung "gemäßigten physischen Drucks" bei Vernehmungen (ai '94).
Zu den von den Opfern üblicherweise berichteten Methoden zählen: Schläge, das Überstülpen von Säcken über den Kopf, gezielter Schlafentzug, Einzelhaft (beispielsweise in winzigen dunklen Zellen), stundenlanges Verharren in schmerzhaften Stellungen, Aussetzen von Hitze und Kälte (ai '94 und SPIEGEL Nr. 35/95). Im Mai 1993 veröffentlichte die israelische Tageszeitung "Davar" ein vertrauliches "Formular über medizinische Tauglichkeit", auf dem Ärzte in Haftzentren bestätigen sollten, ob ein Gefangener während der Verhöre Einzelhaft, das Aufhängen, das Überstülpen von Säcken oder längeres Stehen wurde aushalten können (ai '94). Durch diese "Sonderbehandlung" sei die "Geständnisqoute außerordentlich hoch" (SPIEGEL Nr. 35/95). Dabei wollte der israelische Polizeiminister das Recht auf "Anwendung gemäßigter Gewalt" noch erweitern (ebenda).

Türkei: Ein Kommentar zum Strafgesetzbuch 243, das die Anwendung der Folter verbietet, grenzt die Folter anhand physischer Verletzungen ab. Wenn nach einem Urteil vom Oktober 1987 die Körperverletzung nicht zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als sieben Tagen führe, dann erfülle die staatliche Gewalt nicht den Tatbestand der Folter (SPIEGEL Nr. 20/93).Die in der Türkei üblicherweise vollzogenen Methoden können ohne Probleme so angewandt werden, daß diese Voraussetzung des Gerichtes erfüllt wird. Beispiel der angewandten Methoden an der Türkin Yildiz Ölmezim 1993: Elektroschocks an den Fingern und an den Brustwarzen, an den Haaren durch den Raum schleifen, an den Armen in einer kreuzähnlichen Position aufhängen, stehend ausharren auf einem Bein (ai '94).

Die Anwendung der Folter wird von den Türken allgemein als normal empfunden, nicht nur von Polizisten und Richtern, auch von Verteidigern und selbst von Gefolterten. "Selbst wenn man davon ausgeht, daß gefoltert wurde", konstatierten Militärrichter in der ostanatolischen Stadt Erzincan in einem Urteil, "so muß festgestellt werden, daß Folter angwandt wurde, um richtige Antworten zu erhalten. Wenn falsche Antworten gegeben oder erfundene Aussagen gemacht worden wären, wäre die Folter verstärkt worden, denn das Ziel der Folter ist es, richtige Antworten zu erhalten" (SPIEGEL Nr. 20/93).

Resümee

"Verteidiger der Folter führen immer wieder das Argument ins Felde: die Zweckmäßigkeit. Die Sicherheitskräfte seien verpflichtet, Terroristen oder Rebellen auszuschalten, die das Leben Unschuldiger aufs Spiel setzen und sowohl die Bürger als auch den Staat selbst gefährden. Befürworter der Folter sehen in ihr das schnellste und sicherste Mittel, um die Verbindung zwischen einem Verhafteten und anderen Verdächtigen sowie ihren Sympathisanten aufzudecken" (aus "Informationen zur politischen Bildung", Heft-Nr. 210 "Menschenrechte", herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung, 1986).
Und so sind viele Deutsche dafür, Folter zu legalisieren. Der renomierte deutsche Rechtsprofessor Heinz-Müller Dietz, Ordinarius für den Strafvollzug, sagte 1989 bei einer Tagung zum Thema Strafvollstreckung, daß es für die Folter heute noch genügend Stimmen gäbe. Es sei wohl die oft gescholtene Gesetzesbürokratie, die ein Durchgriff des Populismus verhindere (Süddeutsche Zeitung 16.4.94).

 

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"Körperliche Züchtigungen, harte Haftbedingungen und Folter im 20. Jahrhundert"

 

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