TEIL 4.2:
BERICHTE ZU AUSGESUCHTEN LÄNDERN
ISRAEL
amnesty international:

"Under constant medical supervision -
Torture, ill-treatment und health professionals in Israel and the Occupied Territories
August 1996
Auszug (frei übersetzt)

 

Dieser Bericht beschreibt die Verhörmethoden wie ausgedehnter Schlafentzug (gewöhnlich mit einer Kapuze übergezogen), für lange Perioden in schmerzhaften, verdrehten Positionen (Stellungen) verharren und Drohungen, die von den Behörden Israels nicht geleugnet werden. Aber die Behörden weisen die Behauptungen, daß solche Behandlung Folter sei, zurück.

Seit 1987 wurde die Anwendung von physischen und psychologischen Drucks gegen palästinensichen Gefangenen gestattet von der israelischen Regierung als notwendiges Mittel in Israels Kampf gegen Gewaltattacken und bewaffneten oppositionellen Gruppen.

Während den 70er und 80er Jahren war die Folter weit verbreitet bei der Israele Defence Force (IDF) und durch den General Security Service (GSS), wurde aber von beiden Organisationen und von der israelischen Regierung geleugnet. 1987 wurde eine Untersuchungskommission eingesetzt, um die Verhörmethode der GSS zu untersuchen. Diese Kommission, geleitet von Chief Justice Landau, fand, daß physischer Druck gegenüber Gefangenen eine anerkannte Praxis von GSS-Verhörern sei. Die Kommission "erkannte die Argumente des Sicherheitspersonals und den Gebrauch des legalen Argumentes der 'Notwendigkeit' der Behörden zur Anwendung physischen und psychischen Drucks gegen diese Angeklagten von feindseligen terroristischen Aktivitäten" an. Der Gebrauch von "realer Folter" führt der Bericht aus "würde vielleicht die Zulässigkeit rechtfertigen, um eine Bombe ausfindig zu machen, die sich in einem von vielen Menschen bewohnten Gebäudes befindet". Der Gebrauch von Druck gegen Subjekte sei das "kleinere Übel". Die Landau-Kommission betonte, daß der Druck niemals den Grad von physischer Folter oder von Mißhandlung des Subjektes oder die schwere der Verletzung seiner Ehre erreichen darf, welche ihm seine menschliche Würde beraubt (par. 3.16).

Die Druckmittel sollten hauptsächlich die Form von gewaltlosem psychischen Drucks annehmen wie intensive und ausgedehnte Verhöre, mit dem Gebrauch von List einschließlich von Täuschungen. Jedoch, wenn dies den Zweck nicht erfüllt, kann die Anwendung von einem moderaten Maß an physischen Drucks nicht vermieden werden. GSS-Verhörpersonal sollen belehrt werden über die Setzung klarer Grenzen, was dies anbelangt, um zuverlässig den Gebrauch übermäßigen Drucks zu vermeiden (par. 4.7).

In der Praxis bedeutet dies die effektive Legitimation von einigen Methoden der Folter. Die erlaubten Druckmittel sind beschrieben in einem "Kodex von Richtlinien für GSS-Verhörer" mit Bestimmungen auf der Basis vergangener Erfahrungen, und mit einer so großen Genauigkeit wie möglich, mit den Grenzen, was den Verhörern erlaubt ist und insbesondere, was für sie verboten ist (par. 4.8). Die Richtlinien sind geheim, sie sind im Teil 2 des Berichtes der Landau-Kommission beschrieben, die niemals veröffentlicht wurden. Der Direktor des Gefängnis-Medizin-Service erzählte einer ai-Medizin-Delegation bei einem Israel-Besuch ... im August 1995, daß die Landau-Kommission Ärzte aufgefordert hatte, sie zu beraten, während die Richtlinien des geheimes Teils des Berichtes entwarfen. Die Beteiligung von Ärzten bei Aufstellen der Richtlinien, welche kräftiges Schütteln, ausgedehnter Schlafentzug, ausgedehntes Stehen oder Sitzen in schmerzhaften Positionen, Einzelhaft, Stülpen von Kapuzen über den Kopf und Sinnesentzug erlauben...

Die Landau-Kommission empfahl oder billigte verschiedene Maßeinheiten und legte eine externe Kontrolle oder Aufsicht der GSS fest. Ein solches war die Berufung eines Ministerial-Kommitees unter dem Premierminister, welches sich normalerweise alle drei Monate trifft. Eine der Beratungen war das Überdenken des Codes über das Druckmaß. Seit Oktober 1994 erlaubte das Ministerial-Komitee GSS-Verhörern die ausnahmsweise Gewährung zum Gebrauch gesteigerten physischen Drucks.

1995 und 1996 wurden zwei Gesetzesentwürfe vorgeschlagen, welche den wirksamen Gebrauch von Folter während den Verhören erlaubte und die Straffreiheit der GSS-Verhörer gewährleistete, die Gewalt anwenden.

Der Gesetzesvorschlag der GSS 1996, eingebracht im Januar, war die erste Rechtsvorschrift von der GSS. Der Entwurf, bekannt als "GSS-Gesetz", akzeptierte in Art. 9 (a) den Gebrauch von "Druck" während den Verhören innerhalb gewissen bestimmten Umständen, um eine "aktuelle Gefahr für die Sicherheit des Staates" zu verhindern oder wenn "kein anderer realistischer Weg besteht Gefahr zu verhindern". Art. 9 (b) legte fest, daß die Methoden, die von GSS-Verhörern angewandt werden, keine "heftige Schmerzen oder Leiden" zufügen dürfen noch "Grausam oder Unmenschlich" sein dürfen. Eine Bestimmung im Artikel macht zur Auflage, daß die angewandten Methoden nicht die Gesunheit des Gefangenen verletzten darf.

Die Verhörmethoden an Gefangenen in Israel erwecken den Eindruck, daß das Herausholen von Informationen und Geständnissen ohne Herbeiführung sichtbarer Verletzungen oder Hinterlassung von Spuren auf diese Techniken zurückzuführen ist.

Innerhalb von 24 Stunden, oder meist 48 Stunden, nach der Verhaftung wird der Gefangene zu einer medizinischen Untersuchung gebracht. Im Mai 1993 wurde ein "medizinisches Eignungs-Zeugnis" zur Nutzung in Verhör-Zentren in der Zeitung "Davar" veröffentlicht. Dieses Zeugnis verlangte vom Arzt zu bestätigen, ob der Gefangene Einzelhaft, Fesselung, Überstülpen von Kapuzen und ausgedehntes Stehen wiederstehen kann.

Ein wesentliches Moment der vorbereitenden medizinischen Untersuchung ist die Beurteilung über die Fähigkeit, Folter zu widerstehen.

Bericht von Musan Masharqueh, 26:
- Verdunkelung der Augen, um das Gefühl von Desorientierung zu geben,
- Handschellen auf dem Rücken,
- Schlafentzug (erlaubt war das Schlafen für eine oder zwei Stunden alle 48 Stunden und am Wochende),
- während dieser Zeit in schmerzhaften Positionen gehalten,
- Einzelhaft.

"Shabeh": Israelische Verhörmethode. Die Delinquenten müssen in schmerzhaften Positionen / Stellungen sitzen oder stehen. Beispiele:

 

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"Körperliche Züchtigungen, harte Haftbedingungen und Folter im 20. Jahrhundert"

 

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