6. Teil:
AUSPEITSCHUNGEN "ZUR AUFRECHTERHALTUNG DER ISLAMISCHEN ORDNUNG"
Von Folter und Prügelstrafe um 1970 - 1985
Von Rob Miller

INHALTSVERZEICHNIS

EINLEITUNG

I. TEIL: DIE FORMEN DER FOLTER

II. TEIL: DOKUMENTATION AUSGEWÄHLTER LÄNDER

III. TEIL: AUSPEITSCHUNGEN ALS GERICHTLICHE STRAFE

IV. TEIL: STRENGE HAFTBEDINGUNGEN

EINLEITUNG

Dieser Beitrag ergänzt die bisherige Studie "200 Peitschenhiebe für Dienstmädchen wegen unmoralischem Verhalten", die hauptsächlich die Zeit nach 1990 beleuchtet. Hier in diesem Bericht nun wird insbesondere der Zeitraum von ca. 1970 bis 1985 einer näheren Betrachtung unterzogen, wobei anzumerken ist, dass die vorliegende Studie bereits im Wesentlichen vor 1990 fertiggestellt wurde.

Der erste Teil dieses Berichtes beschreibt zahlreiche Formen der Folter, wie sie gebräuchlich waren, wobei die Aufstellung keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die Folterpraktiken in drei ausgesuchten Ländern (Chile, Iran, Türkei) werden in einem weiteren Teil ausführlich dokumentiert. Der vorletzte Teil des Berichtes beschäftigt sich mit der Anwendung der Prügelstrafe als legale Strafe in der Strafjustiz verschiedener Länder. Und der letzte Teil schließlich beschäftigt sich mit verschärften Haftbedingungen.

I. TEIL:
DIE FORMEN DER FOLTER

ELEKTRISCHE SCHLÄGE

Die Anwendung von elektrischen Schlägen (Elektrisierung) ist die weit verbreiteste Folterform. Fast jeder Staat, in der Folter zur Anwendung kommt, bedient sich ihrer.

Die Folter mittels Elektrizität gibt der Phantasie einen breiten Spielraum. Der/die Delinquent/in wird in diesem Fall entkleidet und dann auf einen Sessel, einem Bett oder auch einem Balken befestigt. Der Folterer befestigt die Elektronen an empfindlichen Stellen, im After, an den Hoden, an den Schamlippen oder auf der Brust, überall dort, wo die Nerven den Schmerz am intensivsten aufnehmen.

Ein Folterer aus EI Salvador berichtet über eine Ausbildung zur Erteilung von elektrischen Schlägen: "Man lernt, wie Elektroschocks ausgeteilt werden, Schocks für das Gehirn, Schocks für die Magengegend. Für diese Art Folter gibt es einige ausgeklügelte Methoden. Es handelt sich um eine kleine Maschine; man benutzt eine Schnur wie beim Telephon, wie bei einem alten Telephon mit einer Kurbel, und man beginnt, die Kurbel zu drehen. Man arbeitet mit verschiedenen kleinen Drähten. Dazu gibt es noch eine moderne Maschine, die aussieht wie ein Radio, genauer, wie ein Transformator; sie ist ungefähr 15 Zentimeter breit mit Anschlussdrähten. Auf ihr steht 'General Electric'.
Man lernt, mit ihr umzugehen wie mit einer neuen Stereoanlage: An dieser Stelle entstehen 40 Volt, hiermit löst man einen schweren Schlag aus, an dieser Stelle einen geringeren, hiermit kann man einen Menschen töten.
Die Drähte werden an empfindlichen Körperstellen des Gefangenen angesetzt: zwischen den Zähnen des Gefangenen, am Penis, in der Vagina. Die Gefangenen spüren mehr davon, wenn sie im Wasser stehen; wenn sie auf Eisen sitzen, ist der Schlag auch stärker ..."
(SPIEGEL Nr. 19/1984).

Oftmals wird diese Folterart auf einem "Metallbett, auf das die Gefangenen nackt gefesselt werden", vollzogen (Rauter, "Folter in Geschichte und Gegenwart: von Nero bis Pinochet", Frankfurt 1988). So berichtet die damals 32jährige Gladys Diaz über ihre Folterung in Chile: "Ich wurde am 20. Februar 1975 gemeinsam mit meinem Lebensgefährden Juan Carlos Perelman in meiner Wohnung verhaftet. Die Polizisten verklebten uns die Augen und brachten uns auf Lastwagen fort. Wir kamen, wie wir später feststellten, in die Villa Grimaldi ...
Um halb elf Uhr waren wir festgenommen worden, um kurz vor zwölf lag ich schon auf dem 'Grill', einem Bettrahmen mit Metallsprungfedern, die unter Strom gesetzt wurden. Ich wurde geknebelt, nackt an Händen und Füßen festgeschnallt, dann brachte man Elektroden an verschiedene Körperstellen an und gab mir unterschiedlich starke Stromstöße ..."
(SPIEGEL Nr. 5/1977).

Ein weiterer Bericht beschreibt die praktische Anwendung der Elektrisierung äußerst plastisch: "Ich legte mich auf das Bett. Mit Unterstützung eines anderen band mich Lorca mit Lederriemen an den Hand- und Fußgelenken fest. Jaquet, immer noch lächelnd, hielt mir zunächst die am Ende der Elektroden befestigten Klemmen vor die Augen, kleine, längliche, gezähmte Stahlklemmen; Krokodile sagen die Arbeiter, die die Telefonleitungen legen und diese Klemmen benutzen. Er befestigte mir eine am rechten Ohrläppchen, die andere an einem Finger der rechten Hand. Mit einem Male bäumte ich mich in meinen Fesseln auf und schrie ... Ich schrie, krümmte mich und stemmte mich so heftig gegen die Fesseln, dass sie mir ins Fleisch schnitten, während Charbonnier, der den Apparat in Händen hielt, die Stromstöße ununterbrochen einander folgen ließ. Im selben Rhythmus skandierte er eine einzige Frage ... Plötzlich glaubte ich den wilden Biss eines Tieres zu verspüren, das mir das Fleisch stückweise vom Leib zu reißen schien.. Jaquet, noch immer auf mich herablächelnd, hatte mir die Klemme am Geschlecht angebracht ... Bald übernahm der Leutnant die Nachfolge von Jaquet. Er hatte einen Draht von der Klemme gelöst und legte ihn in ganzer Breite auf meine Brust. Ich wurde von immer heftigeren nervösen Zuckungen gänzlich erschüttert. Um die Wirkung des Stromes zu erhöhen, hatte man mich mit Wasser besprengt. Zwischen zwei Ladungen zitterte ich vor Kälte ... Eine neue Sitzung der elektrischen Folter begann. Diesmal ist es die dicke Gegene. In den Händen meines Folterers sah ich einen größeren Apparat, und auch in den Qualen empfand ich einen Unterschied. Statt der spitzen und schnellen Stiche ... fühlte ich jetzt einen anhaltenden Schmerz, der tief in alle meine Muskeln eindrang ..." (H. Alleg, "La question suivi de 'Une victoire' par Jean Paul Satre", Paris 1965).

In Ruanda wurden Elektroschocks, die über einen Spezialgürtel oder über Elektroden, die an den Genitalien oder anderen Körperteilen befestigt werden, verabfolgt (ai, "Wer der Folter erlag ...", aaO). In der Republik Südafrika werden auch medizinisch elektrische Apparate verwendet, um den Gefangenen heftige Stromstöße zu versetzen ("Times", 21.10.1965). Eine spezielle Form der Elektrofolter nennt sich "Telefon B": Dabei werden elektrisch geladene Drähte an den Ohrläppchen befestigt und regulierte Schocks ausgelöst (P. Schulz-Hageleit: "Alltag-Macht-Folter", Düsseldorf 1989).

FALANGA

Bei der sog. "Falanga" wird der/die Delinquent/in an eine Bank gebunden, und seine/ihre Fußsohlen werden mit einem Stock oder einer Peitsche geschlagen. Während dieser Schläge wird die Vernehmung durchgeführt. Es handelt sich dabei um eine Art "Routinefolterung", die weit verbreitet ist.

Ein Beispiel dazu: In Äthiopien wird das Opfer an einem umgedrehten Stuhl gefesselt oder kopfüber an Knien und Handgelenken an einen Querbalken aufgehängt (ai, "Wer der Folter erlag ...", aaO).

PEITSCHEN

Auch das Peitschen mit Stöcken, Riemen, Peitschen usw. zur Erzielung von Geständnissen und Informationen gehört zum ständigen Repertoire der Folterer. Zu den berichteten Foltermethoden in Angola zählen u.a. schwere Auspeitschungen mit Gürteln und besonderen Peitschen (ebenda). In Mali  wurden mehrere Schülerinnen, die der Teilnahme an Schüler- und Studentenprotesten verdächtigt wurden, mit Schlägen gefoltert. In einem anderen Fall wurden die Opfer nackt ausgezogen und mit Polizeiknüppeln, Stöcken und Peitschen geschlagen; einige von ihnen wurden gezwungen, mit schweren Lasten auf dem Rücken zu rennen, und noch mehr geschlagen, wenn sie stehen blieben oder hinfielen (ebenda). Eine der gebräuchlichsten Foltermethoden im Iran ist das Auspeitschen mit Kabeln am gesamten Körper, wobei der/die Gefangene an den Handgelenken aufgehängt oder auf ein Bett geschnallt ist (ebenda). Auch in Israel wird mit Peitschen geschlagen, auf den Rücken, die Brust oder die Fußsohlen (SPIEGEL Nr. 11/1983). In der Republik Südafrika werden die Häftlinge bei der Folter auch mit Knüppeln und Leibriemen geschlagen ("Times' -. 21.10.1965). In Syrien wird das Opfer auf den "Bisat al-Rih" ("fliegender Teppich") geschnallt (ein Stück Holz in der Form eines menschlichen Körpers) und mit Gürteln, Stöcken und Peitschen am ganzen Körper geschlagen (ai, "Wer der Folter erlag ...", aaO).

OHRFEIGEN

Auch die Versetzung von Ohrfeigen gehört zum Repertoire der Folterer. "Von Zeit zu Zeit übernahm jemand das Verhör, bei dem es sich offensichtlich um einen Ohrfeigen-Spezialisten handelte", berichtete ein politischer Gefangener von den Philippinen. Danach stellt der Befrager nur eine einzige Frage und die immer wieder; dabei versetzte er dem Häftling jedes mal einen kräftigen Schlag ins Gesicht (ebenda).

Eine spezielle Art dieser Foltermethode heißt "eI telefono" (das Telefon): Das Opfer erhält dabei Schläge mit der flachen Hand auf beide Backen gleichzeitig (P. Schulz-Hageleit, aaO).

Selbst in der Nach-Franco-Zeit in Spanien wurde gefoltert, so u.a. auch mit Ohrfeigen. So erhielt die 28jährige Carmen Navarro Barcena erst einige Ohrfeigen, und sodann befahlen die Befrager ihr den "Entengang". Die junge Frau musste in die Hocke gehen und so das Zimmer durchqueren, immer wieder. Hin und wieder befahlen sie ihr aufzustehen, und dann schlugen sie ihr ins Gesicht (SPIEGEL Nr. 28/1976).

PICANA ELECTRICA (ELEKTRISCHER STACHELSTOCK)

Eine Mischung aus elektrischem Schlag und Schlägen mit einem Stock ist die Verabreichung von Schlägen mit dem Picana Electrica: Das Opfer erhält Schläge mit diesem Stock, der bei Berührung mit der Haut gleichzeitig Stromschläge erteilt, während der Häftling auf eine Metallunterlage gefesselt war oder seine Füße ins Wasser getaucht waren (ai, "Wer der Folter erlag .. .", aaO).

AUFHÄNGEN

Das Aufhängen ist ebenfalls eine weitverbreitete Foltermethode. Die einfachste Art ist dabei das Aufhängen an den Handgelenken an einen Baum, Balken, Flaschenzug etc. ohne Bodenberührung. Es handelt sich hierbei um eine Art von Streckung, die keine Spuren hinterlässt. Das erklärt z.B. die Popularität der mittelalterlichen Streckbank, wenn es um die Folterung politischer Gefangener ging.

Eine raffinierte Form ist die "Pau de Arara" ("Affenschaukel"): Dem Häftling werden die Füße an die Hand gefesselt, und so wird er an eine Eisenstange kopf unter stundenlang aufgehängt und so in dieser Haltung belassen (P. Schulz-Hageleit, aaO).

Eine weitere Form des Hängens nennt sich "Paloma" ("Taube"): Der Häftling wird an seinen hinterrücks zusammengebundenen Händen an Bäumen, Flaschenzügen oder Fleischerhaken ohne Bodenberührung aufgehängt. Häufig werden die gefesselten Füße mit schweren Gegenständen versehen (ebenda).
Maria Margarita Baez de Britez, eine 35jährige Friseuse, erzählt, wie sie nach ihrer Verhaftung im Februar 1982 mit dieser Folterart in Paraguay behandelt wurde: "der Polizeiinspektor und Folterer verband mir die Augen und fesselte mir die Hände auf dem Rücken ... Man band mich mit einem Seil, das an den Handgelenken befestigt war, an die Stangen eines vergitterten Fensters und ließ mich in der prallen Sonne hängen ..." (ai, "urgend action", aaO).

Eine andere Methode besteht darin, das Opfer an einer Stange aufzuhängen, die ihm in gekrümmter Stellung zwischen Kniekehlen und Ellenbogen hindurch gesteckt wird (ai, "Wer der Folter erlag ...", aaO). Oder das Opfer wird an einer Stange aufgehängt, die ihm zwischen Kniekehlen und Armbeugen hindurchgeschoben wird, nachdem man das Opfer in hockender Stellung gefesselt hat (ebenda).

Auch das Aufhängen an den Fußgelenken (kopfüber) gehört zu den üblichen Methoden der Folterer (ebenda).

DER SÄGEBOCK (CABALLELE)

Eine insbesondere in lateinamerikanischen Ländern übliche Folterart. Der gefesselte Häftling wird dabei ohne Bodenberührung mit gespreizten Beinen auf eine über einen Meter hoch befestigte eiserne oder hölzerne Stange gesetzt, die oben eine angeschärfte Kante hat, die schmerzhaft in die Leistengegend einschneidet (P. Schulz-Hageleit, aaO; ai, "Wer der Folter erlag ...", aaO). Dabei sitzt das Opfer nackt, mit auf dem Rücken gefesselten Händen und eine Kapuze über dem Kopf stundenlang auf dieser Stange (SPIEGEL Nr. 13/1976). Dabei werden "praktisch alle Gefangenen, ungeachtet ihres Alters oder ihres Geschlechts", so gequält (ebenda).

DUSCHE

Eine einfache wie wirkungsvolle Folterung stellt das Duschen mit kaltem oder heißem Wasser dar. So wird aus (der ehemaligen Volksrepublik) Polen berichtet, dass sich die in den Danziger Arrestzellen festgehaltenen Frauen nackt ausziehen mussten, und dann mit eiskalten Wasser begossen wurden (SPIEGEL Nr. 29/1982). Aus dem gleichen Land liegen Informationen vor, dass etwa 20 junge Gefangene gezwungen wurden, sehr heiß zu duschen (ai, "Wer der Folter erlag ...", aaO).
Auch Syrien bedient sich dieser Folterart: auch hier wurden die Opfer sowohl mit heißem als auch mit kaltem Wasser, manchmal sogar abwechselnd, übergossen oder geduscht (ebenda).
In Israel wurden den Opfern hierzu zunächst Kapuzen über den Kopf gezogen und Handschellen angelegt; unbekleidet mussten sie sodann lange Zeit unter kalten Duschen verharren (ebenda) .

GYMNASTIK

Bei dieser Folterart werden die Opfer gezwungen, verschiedene Gymnastikübungen, oftmals vollkommen nackt, zu vollziehen, wie beispielsweise: Liegestützen bis zur Erschöpfung; "Superliegestützen": Beine auf einen Stuhl und die Hände auf dem Boden; Auf der Stelle laufen bis zur Erschöpfung (P. Gellings u.a., "Irland, Geschichte und Geschichten zum Lesen und Reisen", Frankfurt 1980).

Die 28jährige Spanierin Carmen Navarro Barcena berichtet über ihre Gymnastik-Folterung: "Sie sagten mir, ich solle reden, und als ich nichts sagte, befahlen sie mir den 'Entengang'. Ich musste in die Hocke gehen und so das Zimmer durchqueren, immer wieder... Dann brachten sie mich in ein großes Zimmer, das ich wieder im Entengang durchqueren musste. Hin und wieder befahlen sie mir, Kniebeugen zu machen. Das ging etwa sechs Stunden lang. Sie wechselten den 'Entengang' mit Prügeln ab und schlugen mich immer wieder auf die Ohren. Schließlich konnte ich mich nicht mehr auf den Beinen halten. Dann befahl man mir, niederzuknien ... Mit einem Gummiknüppel schlugen sie mir auf die Füße ... Bevor ich rauskam, fragte mich der Arzt noch mal, ob ich nicht schon früher an Rheuma gelitten hätte. Als ich ihm erzählte, was sie mit mir gemacht hatten, erwiderte er:  'Sie haben dich Gymnastik machen lassen, und Gymnastik ist für jeden gut'" (SPIEGEL Nr. 28/1976).

ERZWUNGENE KÖRPERHALTUNGEN

Bei dieser Folterart wird das Opfer gezwungen, in einer unbequemen Körperhaltung bzw. unangenehmen Stellung zu verharren.

Die einfachste Form dieser Folterart ist das Strammstehen. Die Folterer der verschiedensten Länder haben diese Methode jedoch weiterentwickelt: Einige Beispiele:

Häftlinge werden gezwungen, längere Zeit zu stehen, wobei sie manchmal schwere Gegenstände halten müssen (ai, "Wer der Folter erlag ...", aaO) .

Ein ganzes Arsenal hierzu wurde in Paraguay "erfunden", genannt "Ca jones": langandauerndes Einsperren in eine Kiste oder ein anderes enges Behältnis in folgende Positionen: feto, das Opfer wird gezwungen, mehrere Stunden zusammengekauert in fötaler Stellung zu verharren; quardia, das Opfer wird aufrecht in einem hohen, mit Atemlöchern versehenen Kasten gestellt; secadera, das Opfer wird in Plastikfolie und in einem Metallzylinder geschoben (ebenda).

Auch die Republik Irland bediente sich dieser Folterart, die ebenfalls ein ganzes "Stellungsprogramm" bei den Häftlingen angewendet hat: In Stellungen, als säße man auf einem Stuhl, verharren; mit gespreizten Beinen, nur auf Zehen- und Fingerspitzen gestützt, stunden lang schräg vor der Wand. lehnen; Verharren in Liegestützstellung (P. Gellings u.a., aaO).

Weitere Verfeinerungen sind diese: Tagelanges Einsperren in eine Minizelle, die den Häftling nur in gebückter Stellung aufnimmt (P. Schulz-Hageleit, aaO); "Planton": der Häftling muss dabei unter erschwerten Bedingungen bis zum Umfallen stundenlang ungeschützt in der Sonne stehen (ebenda); "eI quirofano" ("der Operationssaal"): Der Gefangene muss längere Zeit auf einem Tisch liegen, wobei die obere Körperhälfte über die Tischfläche hinausragt, so dass der Körper nur mit äußerster Anstrengung in der Horizontalen gehalten werden kann (ai, "Wer der Folter erlag ...", aaO).

WEITERE FOLTERARTEN

Einige weitere der üblichen Folterarten sollen schließlich noch erwähnt werden:

II. TEIL:
DOKUMENTATION AUSGEWÄHLTER LÄNDER

CHILE

Seit der Machtübernahme der Militärregierung unter General Augusto Pinochet Ugarte im Jahre 1972 gab es regelmäßige Berichte über die Folterung sowohl politischer Häftlinge als auch von Gefangenen, die gewöhnlicher Straftaten beschuldigt wurden.

Zwar sollen Berichten zufolge sowohl die Carabineros (uniformierte Polizei) als auch die Investigaciones (Kriminalpolizei) in Polizeistationen Folterungen (vornehmlich an Häftlingen, die gewöhnlicher Straftaten verdächtigt wurden) begangen haben, doch am weitaus häufigsten wurde die Geheimpolizei Central Nacional de Informaciones  (CNI) für die Folterung von Personen verantwortlich gemacht, die politischer Aktivitäten verdächtigt wurden. Die CNI wurde 1977 eingerichtet und übernahm das Personal und die Aufgaben der Direccion de Intelegencia Nacional (DINA). Personen, die von der CNI zu Verhören verhaftet oder ihr überstellt wurden, wurden gewöhnlich in geheime Haftzentren gebracht, wo sie bis zu 20 Tagen in incomunicado-Haft (der Häftling ist während der incomunicado-Haft ohne jede Verbindung zur Außenwelt, so dass die Sicherheitskräfte völlige Kontrolle über sein Schicksal haben; Kontakte zu Angehörigen, Anwälten und unabhängigen Ärzten werden ihm verwehrt). Während dieser Zeit fanden die Folterungen statt, mit denen politische Häftlinge offensichtlich eingeschüchtert, zu Informationen und selbstbelastenden Aussagen und, in einigen Fällen, zur Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften gezwungen werden sollten (ai, "Wer der Folter erlag", aaO).

In den verschiedensten Berichten werden folgende körperliche Folterungen am häufigsten geschildert (ai, "Zehn Jahr Folter in Chile, London 1983):

Der Bericht über Chile wird beendet mit einigen Berichten über Folterungen an Männern und Frauen (aus ai, "Zehn Jahre Folter in Chile", aaO):

Fall Nr. 1: 29jähriger Zimmermann:
"... Man folterte ihn mit Elektroschock an den Fußsohlen, den Fingerspitzen nahe den Fingernägeln, an den Hoden, am Penis (auch in der Nähe der Harnröhrenöffnung), in der Nabelgegend und an den Brustwarzen. Man verabreichte ihm etwa zehn Stromstöße mit einer einzelnen Elektrode an jedem der genannten Körperteile. Während der Folterung saß er nackt auf einen Stuhl, die Hände hinter dem Rücken gefesselt. Bei einer späteren Foltersitzung lag er ausgestreckt auf dem Boden; mit einem bleistiftförmigen Gegenstand versetzte man ihm Stromstöße in den After. Schließlich erhielt er Elektroschocks an beiden Schläfen gleichzeitig; seiner Aussage nach war dies die bei weitem schmerzvollste Form aller bei ihm angewandten Elektrofoltern. Einmal verlor er die Gesichtsmaske und sah den Apparat zur Stromerzeugung; es war ein kleiner Kasten, offensichtlich ein Elektromagnet-Generator, mit den Maßen 15 cm mal 10 cm mal 5 cm. Der Strom, so sagte er, konnte mit ein oder zwei Elektroden oder mit bleistiftförmigen Gegenständen verabreicht werden.
Im CNI-Zentrum wurde er der mit quirofano (Operationssaal) bezeichneten Folter unterworden, das heißt, man band ihn auf einen Tisch, allerdings nur den unteren Teil seines Körpers, von den Lenden abwärts; dann befahl man ihm, den oberen Teil seines Körpers aus eigener Kraft in der Horizontalen zu halten, und zwar etwa drei Stunden lang ..."

Fall Nr. 2: Pablo Arturo Fuenzalida Zegers, 33 Jahre alt, Student:
"... Am nächsten Tag holte man ihn wiederum in den Verhörraum und unterwarf ihn der Elektrofolter. Er wurde nackt auf eine Art Bett geschnallt, und zwar an Handgelenken, Fußknöcheln und Hüften. Man folterte ihn rund eineinhalb Stunden lang mit Stromstößen; dabei war ein Kabel an der oberen linken Brustseite befestigt, ein weiteres an der linken Hode, ein drittes am linken Fußgelenk. Jeder einzelne Stromstoß verursachte unerträgliche Schmerzen ... Dann brachte man ihn zusammen mit drei weiteren Häftlingen in einen Raum, in dem ein Gruppenverhör - das gefilmt wurde - stattfand ... Das Verhör dauerte zwischen zwei und drei Stunden; die Verhörenden trugen Halbmasken. Fiel die Antwort nicht zufriedensteIlend aus, folterte man sie mit der picana (einem elektrischer Stab). Im vorliegenden Fall verwendeten sie einen etwa 70 cm langen schwarzen Stab mit einem Durchmesser von etwa 5 cm. Der Stab war an einem Ende rot und hatte zwei Metallspitzen ... Nach dem Gruppenverhör unterwarf man ihn allein einer dreieinhalbstündigen Foltersitzung; dabei legte man ihm die picana an die Schläfen ..."

Fall Nr. 3: Adriana Vargas Vasquez, 31 Jahre alt, Fabrikarbeiterin:
"... Ihr wurden Handschellen angelegt, man zwang sie, in ein Auto einzusteigen, und verband ihr die Augen. Nach etwa zehnminütiger Fahrt erreichten sie das Verhörzentrum. Nach einer Leibesvisitation wurde sie nackt ausgezogen, ausgestreckt auf eine Liege gelegt und an Hand- und Fußgelenken festgeschnallt. Dann wurde sie zwei Stunden lang mit Elektroschocks gefoltert. Eine Elektrode war unter ihrer linken Schläfe befestigt, die andere am zweiten Zeh ihres rechten Fußes. Weitere Elektroden wurden über ihren Körper geführt, und sie erhielt Elektroschocks an beiden Brüsten und am Unterleib ...
Dort musste sie sich wieder ausziehen und wurde auf die pan de arara (Papageienschaukel) gehängt. Sie banden ihr die Handgelenke zusammen, dann musste sie sich zusammenkauern und sie zogen ihr gewaltsam die Arme über die angewinkelten Beine. Daraufhin schoben sie ihr eine Stange zwischen Ellbogen und Knien hindurch ... Sie wurde dann etwa eine Viertelstunde lang an dieser Stange aufgehängt und erhielt an denselben Körperstellen wie vorher Elektroschocks ..."

IRAN

Die Folter ist zumindest in einigen iranischen Gefängnissen zur Routinepraxis geworden. Für die Folterungen werden die Pasdaran, die Revolutionswächter, verantwortlich gemacht, die Verhaftungen vornehmen und in den Gefängnissen auch als Wärter tätig sind. Als Orte, an denen nach der Fastnahme und während der Verhöre Folterungen stattfanden, wurden auch die über das gesamte Land verteilten Hauptquartiere der Pasdaran und die Komitehs, die örtlichen Polizeistationen entsprechen, genannt.

Die vorliegenden Informationen über Folterungen zur Erlangung von Informationen oder Geständnissen bzw. zum Zwecke der Einschüchterung betreffen ausschließlich Inhaftierte, die man für Regierungsgegner hält (ai, "Wer cl.er Folter erlag...", aaO).

Die am häufigsten beschriebenen Foltermethoden sind das Auspeitschen mit allen erdenklichen Arten von Kabeln und Peitschen, darunter Telefonkabel, geflochtene Lederpeitschen und Elektrokabeln, am gesamten Körper, wobei der Gefangene an den Handgelenken aufgehängt oder auf ein Bett geschnallt ist. Auch Peitschenhiebe auf die Fußsohlen gehört zum Folterrepertoire im Iran. Weitere Foltermethoden sind stundenlanges Aufhängen an Armen oder Handgelenken sowie die Behandlung mit Elektrostößen und einem scharfen Wasserstrahl (ebenda; sowie ai, "Menschenrechtsverletzungen im Iran", Frankfurt 1989).

Ein 16jähriges Mädchen berichtet über ihr Verhör im Evin-Gefängnis: "Sie verbanden mir die Augen und schlangen mir eine Decke um den Kopf, so dass ich absolut nichts sehen konnte. Die Peitschenhiebe zerrissen das Fleisch meiner Fußsohlen, und ich wurde mehrmals bewusstlos" (ai, "Menschenrechtsverletzungen im Iran", aaO).

Eine 26jährige Studentin beschrieb ihre ersten Schläge so: "Als ich ein Geständnis verweigerte, verband man mir die Augen und befahl mit, mich auf den Boden zu legen. Einer peitschte meine Füße mit einem schweren Kabel... Dann banden sie mir die Hände auf dem Rücken fest, zogen mir die Strümpfe aus und fesselten meine Füße aneinander. Meinen Kopf deckten sie mit einer Decke zu und schlugen mich wieder auf Rücken und Füße. Gleichzeitig forderten sie mich auf, ein Geständnis abzulegen, zu welcher politischen Organisation ich gehöre, und die Namen meiner politischen Freunde preiszugeben. Ich weiß nicht, wie lange es dauerte. An einer Stelle gab ich vor, bewusstlos zu sein, aber sie schlugen mich noch härter und warfen mir vor, sie zu täuschen ..." (ebenda).

Ein Mann, der im August 1982 in Teheran festgenommen wurde, berichtet: "Sie (die Revolutionsgarde) fesselten mich mit Handschellen, die sich immer mehr zusammenzogen, sobald ich die Hände bewegte. Meine Hände waren auf dem Rücken gefesselt, der eine Arm war über die Schulter gestreckt, der andere unter der Schulter nach hinten gezogen. Am Ende hast du das Gefühl, es zerreißt dir die Schultern, und du glaubst, deine Rippen brechen. Später hängten sie mich (an den Handschellen) an einen Haken an der Wand auf, wobei nur meine Zehenspitzen den Boden berührten. Am Anfang verlagerte ich natürlich das Gewicht auf die Zehen, um die Schmerzen in meinen Schultern etwas zu mildern. Aber da ich auch auf die Füße geschlagen worden war, waren diese geschwollen und schmerzten sehr. Langsam werden die Beine schwer, mein Körper zuckte in sich zusammen, und der Druck auf die Schultern wuchsen" (ebenda) .

Der Intellektuelle Bahram Ali Attai hat der Londoner "Times" eine Beschreibung der Zustände im Evin Gefängnis von Teheran gegeben: In der Zelle konnte man das Gebrüll der Gequälten hören, die mit Peitschen, Elektrokabeln und Wasserrohren geschlagen wurden, während sie an Handschellen von der Decke baumelten. Attai wurde selbst ausgepeitscht ... Der erste Schlag - so die "Times" - "war verheerend", der zweite "riß seinen "Verstand auseinander", der dritte "schickte Wellen von Schmerz durch seinen Körper!". Und manche Häftlinge müssen - in sieben Etappen - 700 Peitschenhiebe erdulden (SPIEGEL Nr. 2/1983).

TÜRKEI

Schon vor dem Militärputsch im September 1980 gab es Folterungen in der Türkei. Nach dem Putsch vermehrte sich jedoch die Folterpraxis. Zwar betreffen Folterungen hauptsächlich politische Gefangene, aber es gibt auch Berichte, dass gewöhnliche Straftatverdächtige gefoltert werden, um sie zu Geständnissen zu zwingen. Alles deutet stark darauf hin, dass die Folterung gewöhnlicher Strafverdächtiger in türkischen Polizeirevieren eine routinemäßige Praxis ist.

Zu den üblichen Foltermethoden gehören u.a. Elektroschocks, Falaka, langanhaltendes Aufgehängt sein an Händen oder Füßen an der Zimmerdecke und Schläge (ai, "Wer der Folter erlag ...", aaO). Die Gefangenen werden auch an auf dem Rücken zusammengebundenen Händen aufgehängt, eine Methode, die als Palästinensisches Hängen bekannt ist. Die Opfer werden auch mit eiskaltem Wasser abgespritzt oder sie müssen stundenlang in der selben Position verharren; sie werden auch in einem engen Käfig oder Drahtverhau gezwungen (ai, "Türkei - Die verweigerten Menschenrechte, Frankfurt 1988).
Die Anwendung der falaka, wobei das Folteropfer systematisch Schläge auf die "Fußsohlen erhält, hat in der Türkei als Foltermethode Tradition" (ebenda).
Dies gibt auch die türkische Polizei offen zu. Nihat Karner, ehemaliger Polizeichef von Istanbul, räumte im Januar 1986 im Gespräch mit Journalisten ein, dass in der Türkei gefoltert wird, erklärte jedoch gleichzeitig, dies geschehe nur in sehr engem Rahmen: "Das Äußerste, wozu die Polizei greift, sind leichte Schläge ins Gesicht des Festgenommenen, Schläge mit Knüppeln oder die Anwendung der falaka, wie die Bevölkerung diese Methode bezeichnet" (ai, "Türkei - Die verweigerten Menschenrechte", aaO) .

Niemand kann sich der Folter entziehen. Alte und junge Menschen, Männer wie Frauen werden gefoltert. Kinder sind zugegen, wenn ihre Eltern gefoltert werden, Frauen werden für ihren nicht auffindbaren Ehemann als Geiseln in Haft genommen und gefoltert (ebenda).

Bevor die Foltersitzung beginnt, wird der Gefangene aufgefordert, seine Schuhe auszuziehen und mit einer Augenbinde die Augen zu verbinden. Mit Hilfe eines Polizisten wird er dann in ein Zimmer gebracht, wo er sich splitternackt ausziehen muss. Nackt wird der Gefangene sodann in die Folterkammer abgeführt, in der formalitätshalber die erste Vernehmung stattfindet. Gleichgültig, ob er etwas aussagt oder nicht, kann der Gefangene sich der Falaka nicht entziehen. Diese Foltermethode wird oftmals mit einem elektrischen Knüppel, der gleichzeitig Stromschläge erteilt, vollzogen (Hoffmann u.a., "Graue Wölfe, Koranschule, Idealistenvereine", Köln 1981).

Über die Elektrofolter berichtet Ibrahim Cicek: "Es war der zweite oder dritte Tag. Man brachte mich zur Identitätsfeststellung ins 'untere Stockwerk'. Schon zuvor hatten sie Hasan dorthin gebracht und ihn bearbeitet. Er war nackt von der Taille abwärts und an seinem Finger war ein Kabel befestigt. Ganz offensichtlich hatten sie ihn bearbeitet.
Sie wollten wissen, wem die Papiere gehören. Beide erklärten wir, dass wir dies nicht wüssten. Daraufhin mussten wir uns an den Händen fassen, diese wurden zusammengebunden und darüber Wasser ausgegossen. Durch den kleinen Finger meiner linken Hand und den von Hasans rechter Hand gaben sie uns anschließend Stromstöße. Sie wiederholten ihre Frage und wollten auch andere Dinge von uns wissen, erhielten jedoch nicht die gewünschte Antwort.
Wir schrien vor Schmerzen wie in einem Chor. Sie machten dann eine Pause, holten Perihan und fragen auch sie, wem die Papiere gehörten. Perihan erklärte, davon wisse sie nichts. Daraufhin mussten wir uns alle drei an den Händen halten und nebeneinander aufgestellt. Hasan stand auf der rechten und ich auf der linken Seite, Perihan befand sich zwischen uns. Die Kabel wurden miteinander verbunden, und wieder erhielten wir Elektroschocks. Hasan schrie vor Schmerz und ich auch. Perihan blieb zunächst ruhig, dann aber reagierte auch sie auf die Stromstöße. Schmerzensschreie und wieder Schmerzensschreie. Der Chor war komplett"
(ai, "Türkei - Die verweigerte Menschenrechte", aaO).

Ein weiteres Folteropfer, Beyhan Sunal, Studentin der Sozialwissenschaften, berichtet: "Man brachte mich am 22. Dezember direkt von der Hochschule an einen Ort, den sie DAL nennen. Dort verbanden sie mir die Augen und schlugen mit einem Rohr auf mich ein, in dem sich eine Kette befand ... Ein Mann im Alter von etwa 45 Jahren versuchte, mich davon zu überzeugen, dass es besser sei zu gehorchen, da ich anderenfalls einer noch härteren Behandlung ausgesetzt würde ... Ich musste mich vollständig entkleiden und wurde anschließend mit kaltem Wasser abgespritzt. .." (ebeno.a).

Die 16 Jahre alte Saadet Akkaya gab folgenden Bericht über ihre erlittenen Folterungen: "... Sie entkleideten mich, nahmen mir erst den Mantel, dann die Bluse und schließlich den Büstenhalter ab. Ich musste auf einen Stuhl stehen. Sie wickelten Laken um meine Arme und banden mich mit Seilen an ein Kreuz. Dann stießen sie den Stuhl beiseite und ich hing an den Armen. Sie gaben mit Elektroschocks an den Fingerspitzen und Brustwarzen. Gleichzeitig überschüttete mich ein Polizeibeamter mit Wasser. Irgendwann hörten die Elektroschocks auf. Aber dann zogen sie mir den Rock und die Unterhose aus, obwohl ich schrie und mich zur Wehr setzte" (ebenda).

III. TEIL:
AUSPEITSCHUNGEN ALS GERICHTLICHE STRAFE

Körperliche Züchtigungen werden auch als Form der Bestrafung in einigen Ländern eingesetzt, manchmal zusätzlich zu Gefängnisstrafen.

In Mauretanien werden vom Schari'a-Gerichtshof  (islamisches Gericht) körperliche Züchtigungen als Strafe ausgesprochen. Dieser Gerichtshof wurde im Juli 1980 eingesetzt, um - wie die Regierung es formulierte - eine "gute, schnelle und wirksame Rechtssprechung" zu gewährleisten.
Dabei verhängt dieser Gerichtshof in weniger schweren Fällen von Diebstahl zahlreiche Prügelstrafen. Die Anzahl der Schläge beträgt dabei jeweils zwischen zehn bis 30 Peitschenhiebe, wobei die Züchtigung öffentlich - so u.a. im Stadion von Nouakchott - durchgeführt werden (ai, "Wer der Folter erlag ...", aaO).

Seit März 1983 ist in Mosambik die Prügelstrafe zusätzlich zur Freiheitsstrafe für eine Vielzahl von Vergehen eingeführt worden. Begründet wurde diese Maßnahme damit, dass Haftstrafen allein zur Verbrechensabschreckung nicht ausreichten. Nach diesem Gesetz können unter anderem folgende Vergehen mit Auspeitschung geahndet werden: bewaffneter Überfall, Raub, Vergewaltigung, Mord, Schmuggel und Schwarzhandel wie auch verschiedene politische Vergehen vom bewaffneten Aufstand bis zur Agitation. Es können Strafen von drei bis 90 Peitschenhiebe verhängt werden; allerdings sind nur 30 Hiebe auf einmal zulässig, und es müssen acht Tage verstreichen, bevor weitere Schläge verabreicht werden dürfen. Das Gesetz schreibt vor, dass die Auspeitschung sofort nach Verkündung des Urteils öffentlich zu vollziehen ist (ebenda).

In Pakistan werden von Staats wegen "Männer und Frauen" (SPIEGEL Nr. 13/1983) ausgepeitscht. Die Prügelstrafe kann von Militärgerichten und von islamischen Gerichten verhängt werden. Dabei werden sowohl politische als auch gewöhnliche Strafgefangene ausgepeitscht. Zum Beispiel wurden zwischen dem 15. und 17. April 1983 im Zentralgefängnis von Karatschi mindestens 216 Personen ausgepeitscht, die von einem militärischen Schnellgericht der Beteiligung an sektiererischen Aufständen, die in jenem Jahr in Karatschi stattgefunden hatten, schuldig gesprochen waren. Zusätzlich zu einer einjährigen Gefängnisstrafe erhielten die Verurteilten zwischen zehn und 18 Schlägen, die mit einem eineinhalb Meter langen und 1,3 cm dicken Rohrstock auf das Gesäß verabreicht wurden. Auspeitschungen können auch öffentlich vor großen Menschenmassen vorgenommen werden. Vor einer solchen Strafe wird das Opfer medizinisch untersucht. Während der Auspeitschung muss ein Arzt zugegen sein. Berichten zufolge wurden in Pakistan sowohl 16jährige Jungen und 60 Jahre alte Männer sowie Frauen ausgepeitscht (ai, "Wer der Folter erlag", aaO).
                                                                                                           
Auch in der britischen Kronkolonie Hongkong wird die Prügelstrafe für verschiedene Vergehen angewandt. In zwei Fällen wurde beispielsweise die Prügelstrafe gegen Straftäter verhängt, die des Besitzes von Angriffswaffen schuldig gesprochen wurden. Nach Presseberichten hatten entweder die Angeklagten oder ihre Verteidiger um die Prügelstrafe als Alternative zu einer Freiheitsstrafe nachgesucht und dafür familiäre Gründe geltend gemacht. In einem anderen Fall wurden für zwei bereits zum Tode verurteilte Gefangene acht Rohrstockhiebe angeordnet, nachdem sie für schuldig befunden worden waren, einen anderen Gefangenen im Stanley-Gefängnis verletzt zu haben. In allen berichteten Fällen sollte die Prügelstrafe unverzüglich vollstreckt werden, sobald das Gericht die medizinischen Gutachten erhalten hatte, dass der Gesundheitszustand der Gefangenen den Vollzug zuließ (ebenda).

In Malaysia werden Angeklagte für verschiedene Vergehen zusätzlich zu den Haftstrafen zu - gewöhnlich sechs - Schlägen mit dem Rotan, dem Rohrstock, verurteilt. Im Mai 1983 berichteten malaysische Zeitungen erstmals seit vielen Jahren über mehrere solche Fälle (ebenda).

Auch in Singapur findet die Prügelstrafe als Form der gerichtlichen Bestrafung Anwendung. Im Jahre 1973 wurde die Prügelstrafe, in den meisten Fällen zusätzlich zu einer Haftstrafe, für etwa 30 Vergehen zwingend vorgeschrieben. Das Gesetz legt die jeweilige Mindestanzahl der Schläge fest, die die Gerichte für die verschiedenen Vergehen verhängen sollen. Die Schläge werden Berichten zufolge mit einem etwa 90 cm langen und 1,3 cm dicken Rottan-Rohrstock auf das Gesäß verabreicht. Der Gefangene wird an Händen und Füßen auf ein A-förmiges Holzgestellt gebunden; der Oberkörper ist in der Taillie abgebeugt und die Wirbelsäule mit einem Schutzpolster bedeckt. Die Schläge werden in Abständen von 30 Sekunden verabreicht. Die Bestrafung findet in Gegenwart eines Gefängnisarztes statt (ebenda).

Die Auspeitschung als gerichtliche Bestrafung wird im Iran sowohl auf gewöhnliche Straftäter als auch gegen politische Gefangene angewandt (ebenda). Die Liste derjenigen Vergehen, die mit der Prügelstrafe belegt werden können, ist lang. Sie umfasst Straftaten wie Urkundenfälschung, Flucht aus dem Gefängnis, Annahme von Diebesgut oder an einen Kriminellen geleistete Beihilfe, der Bestrafung zu entgehen. Diese und über 45 weitere Vergehen können mit bis zu 74 Peitschenhiebe bestraft werden.
80 Hiebe bedrohen denjenigen, der Alkohol trinkt. Verstöße gegen islamische Moral- und Sexualvorschriften werden ebenfalls mit Auspeitschung beahndet. Bis zu 99 Peitschenhiebe drohen einem unverheirateten Paar, das sich küsst. Ehebruch, Sodomie und lesbische Liebe sind ebenfalls Delikte, die die Auspeitschung nach sich ziehen können; desweiteren "das Versäumnis einer Frau, einen Schleier zu tragen oder in anderer Weise in der Öffentlichkeit anstößig zu handeln". Einige mit der Prügelstrafe belegte Vergehen sind eindeutig politischer Natur, so "die Absprache zur Begehung von Straftaten gegen die innere ,und äußere Sicherheit" (ai, "Menschenrechtsverletzungen im Iran", aaO).
Beispiele:
Im Mai 1986 wurden in Ahwaz, der Hauptstand der ölreichen südlichen Provinz Khuzestan, Braut und Bräutigam sowie alle 800 Gäste eines Hochzeitfestes verhaftet und ausgepeitscht. Frauen, die auf dem Fest getanzt hatten, bekamen dafür 20 bis 30 Hiebe, Frauen mit attraktiv wirkender Kleider mussten 20 Schläge hinnehmen, während der Bräutigam 70 Hiebe dafür bekam, diese "Zeremonie der Korruption" veranstaltet zu haben (Rauter, aaO).
Ein wegen Bekleidungsproblemen verhaftetes Mädchen wurde zu 70 Peitschenhieben verurteilt (ebenda).
Am 9. September 1985 wurde in Teheran ein bekannter iranischer Sänger öffentlich ausgepeitscht, weil er auf einer Party Alkohol getrunken und sich am Glücksspiel beteiligt hatte. Er erhielt 50 Peitschenhiebe und wurde außerdem zu einem Jahr Verbannung verurteilt. Die Strafe für seinen Gastgeber betrug ebenfalls 50 Peitschenhiebe sowie ein Jahr Gefängnis. Presseberichten zufolge wurden auch andere Gäste der Party ausgepeitscht und mit Gefängnisstrafen belegt (ai, "Menschenrechtsverletzungen im Iran", aaO).
Eine alleinstehende Lehrerin hatte sich des nach iranischem Sittenkodex schweren Vergehens schuldig gemacht, den Weg zur Schule gemeinsam im Auto mit anderen männlichen Kollegen zurückgelegt zu haben. Hierbei war sie erwischt worden, und da nach den am Koran ausgerichteten Verhaltensregeln eine Frau in der Öffentlichkeit nur in Begleitung von Vater oder Bruder auftreten darf, wurde sie streng bestraft. 75 Peitschenhiebe wurden ihr auf dem Bauch liegend öffentlich verabreicht (Frankfurter Rundschau vom 11.03.1988). Übrigens: Deutsche Richter, die nach ihrer Flucht über ihr Asylgesuch zu entscheiden hatten, lehnten dies lapidar mit der Begründung ab: "Auch wenn sie ihre Auspeitschung als äußerst demütigend empfunden hat, stellt diese Maßnahme dennoch keine individuelle Verfolgung im Sinne des Grundgesetzes dar. Vielmehr handelt es sich dabei um eine Strafe, die zur Aufrechterhaltung der islamischen Ordnung ergriffen wurde und die in dieser oder ähnlicher Weise jede Person getroffen hätte, die eines vergleichbaren Vergehens beschuldigt worden wäre" (ebenda).
Die gebräuchlichsten Hilfsmittel sind zumeist ein Stromkabel oder eine Pferdepeitsche (Rauter, aaO), wobei der Delinquent stehend und ohne irgendwelche Kleidung am ganzen Körper gepeitscht wird (ai, "Menschenrechtsverletzungen im Iran", aaO).

Auch in Saudi-Arabien werden Straftäter von Gerichts wegen zu Auspeitschungen, meist bei Alkoholdelikten, verurteilt. In einigen Fällen wurde die Auspeitschung anstelle einer Gefängnisstrafe vollzogen, nachdem das Opfer hatte wählen können. In anderen Fällen wurden Angeklagte zusätzlich zu einer Haftstrafe zur Auspeitschung verurteilt. Die Urteile reichten dabei von 30 bis 300 Schläge, die über einen Zeitraum von mehreren Tagen oder Monaten verabreicht wurden (ai, "Wer der Folter erlag ...", aaO). In vielen Fällen sind die Opfer der Auspeitschungen Ausländer. Beispiel: Die beiden Briten Nigel Maidment, 27, und Brian Cooper, 35, erhielten auf dem Marktplatz von Hail im Norden des Wüstenlandes je 70 Hiebe mit dem Rohrstock, weil sie gegen das Alkoholverbot verstoßen hatten (SPIEGEL Nr. 26/1978).

Auch im ehemaligen deutschen Südwestafrika ahndeten Stammesrichter Vergehen mit der Prügelstrafe. Solche Auspeitschungen geschahen in dem von Südafrika verwalteten 0vamboland, einem Teil der ehemals deutschen Kolonie Südwestafrika. So wurden unter anderem drei Krankenschwestern, eine Telefonistin und eine Studentin vor rund 200 Zuschauern ausgepeitscht - sie mussten sich mit hochgerafften Röcken über einen Stuhl legen (SPIEGEL Nr. 46/1973).

IV. TEIL:
STRENGE HAFTBEDINGUNGEN

In vielen Ländern wird die Gefängnisstrafe durch verschiedene Maßnahmen verschärft.

In Zaire werden Gefangene in Haftanstalten streng behandelt, indem man ihnen längere Zeit jede Nahrung vorenthält, sie in Fußeisen legt oder in Dunkelzellen sperrt (ai, "Wer der Folter erlag...", aaO) .

In Gambia werden Gefangene "aus Sicherheitsgründen" in Fußeisen in Haft gehalten (ebenda).

In Laos müssen Häftlinge über unterschiedlich lange Zeiträume schwere Ketten tragen (ebenda).

In Vietnam müssen Gefangene Handschellen tragen, wenn sie die Lagervorschriften verletzt haben. In einigen Fällen wurden Gefangene mehrere Wochen oder sogar Monate lang in Handschellen gehalten (ebenda).

In der Türkei machte der Kommandant des Mamak-Militärgefängnisses folgende Angaben über die Behandlung von Häftlingen: "Ich hatte angeordnet, dass nach Beendigung der Einlieferungsformalitäten alle Häftlinge ... ein oder zweimal mit dem Knüppel unterhalb der Taille auf das Gesäß und auf die Handflächen geschlagen werden" (ebenda).

Auch Häftlinge der französischen Fremdenlegion werden in einer Strafkolonie auf Korsika von ihren Aufsehern hart behandelt. So legten die Aufseher ihnen Handschellen an und befestigten an jedem Arm einen Seesack. Sodann zeigte ein Aufseher den Häftlingen seine Pfeife und erklärt: "Ein Pfiff, und ihr werft euch auf die Erde und robbt. Zwei Pfiffe, aufstehen. Drei Pfiffe, Entengang. Vier Pfiffe, 50 Liegestütze" (SPIEGEL Nr. 14/1977). Eine weitere Behandlungsmethode: die "große Acht". Diese Bahn hat die Form einer "Acht", eine Länge von ungefähr hundert Metern. In dieser Bahn muss der Häftling von 6.30 Uhr bis Mittag laufen. Dann hat er eine Viertelstunde Pause, um zu Essen. Anschließend Rückkehr zur "großen Acht", von 12.15 Uhr bis 18.30 Uhr (ebenda). Weitere Behandlungsarten waren die Fesselungen an den sog. "Marterpfahl" und das Anlegen einer "Fußfessel". Bei der Strafe des "Marterpfahls" musste sich der Häftling an einen Pfahl stellen; ein über einen Strick mit dem Hals des Häftlings verbundenes Gewicht verhinderte, dass der Bestrafte seinen Kopf bewegen kann, während die Hände auf dem Rücken zusammengebunden sind. Die Strafe der "Fußfessel" bedeutete für den Häftling, dass er um einen Fußknöchel ein Eisenband angelegt bekam, an dem sich eine Kette befindet, an der wiederum eine schwere Eisenkugel befestigt war (ebenda).

In Großbritannien werden jugendliche Gesetzesbrecher bis zum 21. Lebensjahr in Besserungsanstalten ("detention centres") verwahrt; dort müssen sie mit einem verschärften Strafregime rechnen. Die jungen Straftäter erwartet in diesen Anstalten ein "kurzer, scharfer Schock". Dieses Schockprogramm besteht im Kern aus einem Entpersönlichkeitsprogramm, das schon bei der Aufnahme der Neuankömmlinge beginnt. Die jungen Leute werden, in der Regel frisch vom Gericht,  in Handschellen vorgeführt. Dann werden sie "raschen Schrittes" in ein Wachgebäude gebracht. Dort müssen sie sich vor dem diensttuenden Beamten ausziehen und ihre Personalien angeben. Hart wird mit ihnen auch bei den nachfolgenden Gesprächen mit den Vorstehern der Anstalten verfahren. In der Anstalt New Hall müssen die Jugendlichen auf einem markierten Fussbodenquardrat, "Matte" genannt, vor den Anstaltsdirektor treten. Auf das Kommando "Stillgestanden" hin nehmen sie Habtachtstellung ein. Angeredet werden Anstaltschefs und Wärter mit "Sir". Bei Antworten auf Fragen muss das "Sir" am Satzende hinzugefügt werden (DER SPIEGEL Nr. 49/1984).


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