Umfragen:


III. Folter - ja oder nein?

Beginn der Umfrage: 13. Okt. 2001
Ende der Umfrage:
25. Jan. 2002

Einleitungstext zur Imfrage:

Diese Umfrage geschieht aus aktuellem Anlass. Terroristische Anschläge - wie in New York - gefährden das Leben vieler unschuldiger Menschen. Ist daher die Folter ein wirksames Mittel, um den Terrorismus zu bekämpfen und Menschenleben zu schützen?

Das Ergebnis zur Frage
"Die Folter - wirksames Mittel zur Terrorismusbekämpfung?":

JA: Terroristen sind unter der Folter zu verhören

126

48.7 %

JA: aber nur zur Abwehr terroristischer Anschläge,
um das Leben der Bevölkerung zu schützen

38

14.7 %

NEIN: Folter ist generell abzulehnen

84

32.4 %

WEISS NICHT

11

4.2 %

Gesamt

259

100,0 %

Siehe hierzu auch Artikel "Mit Elektroschock und Gummischlauch"


II. PRANGERSTRAFE: JA ODER NEIN ?

Beginn der Umfrage: 7. Juni 2001
Emde der Umfrage:
13. Oktober 2001

Einleitungstext zur Umfrage:

Diese Umfrage geschieht aus aktuellem Anlass. Unter der Überschrift "In Texas Pranger wie im Mittelalter - Straftäter gebrandmarkt" stand am 31. Mai 2001 folgender Text in der "Augsburger Allgemeinen": San Francisco (ikl). "Vorsicht. Hier wohnt ein registrierter Sexualstraftäter. Verdächtiges Verhalten bitte melden." Schilder mit dieser Aufschrift müssen vierzehn überführte Gesetzesbrecher in der texanischen Stadt Corpus Christi seit dem 18. Mai an ihren Wohnungen anbringen. Für ihre Autos haben sie entsprechende Aufkleber erhalten. "Wir wollen, dass die Leute wissen, wo sich diese Sittenstrolche aufhalten", erklärte der Bezirksrichter Manuel Banales, der das Urteil fällte. Das Gesetz in Texas erfordert bereits, dass die Fotos und Adressen von Sexualstraftätern im Internet und in Lokalzeitungen veröffentlicht werden. Aber das geht Banales offensichtlich nicht weit genug. Er verordnete 14 Sexualstraftätern in der Stadt, sich selbst mit diesen Schildern bloßzustellen...".

Das Ergebnis zur Frage
"Soll die Prangerstrafe wieder eingeführt werden?":

JA: Ich bin ohne Vorbehalt für die Prangerstrafe

162

63.8 %

JA: Ich befürworte die Prangerstrafe, aber nur für Sexualstraftäter

32

12.6 %

NEIN: Diese Strafe bringt überhaupt nichts

54

21.3 %

ICH WEISS ES NICHT.

6

2.4 %

Gesamt

254

100,0 %

 


I. DIE KÖRPERLICHE ZÜCHTIGUNG IN DER STRAFJUSTIZ

Beginn der Umfrage: 13. März 2001
Ende der Umfrage: 17. April 2001

 

Einleitungstext zur Umfrage:

"Die körperliche Züchtigung ist in einigen Ländern eine offiziell zugelassene Strafe, die Gerichte für bestimmte Vergehen und Verbrechen verhängen können. Selbst in den USA wird heftig darüber diskutiert, ob die körperliche Züchtigung in der Justiz wiedereingeführt werden soll. Die Befürworter versprechen sich einen spürbaren Rückgang von Straftaten, gerade auch in der Jugendkriminalität. Sind auch Sie dieser Auffassung?"

Das Ergebnis zur Frage
"Soll die körperliche Züchtigung als gerichtliche Strafe wieder eingeführt werden?":

Ja

163

54,3 %

Nein

95

31,7 %

Weiss nicht

42

14,0 %

Gesamt

300

100,0 %



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"Körperliche Züchtigungen, harte Haftbedingungen und Folter im 20. Jahrhundert"

 

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