| III.
Folter - ja oder nein? Beginn
der Umfrage: 13. Okt. 2001 |
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Einleitungstext zur Imfrage:
Diese Umfrage geschieht aus aktuellem Anlass. Terroristische Anschläge - wie in New York - gefährden das Leben vieler unschuldiger Menschen. Ist daher die Folter ein wirksames Mittel, um den Terrorismus zu bekämpfen und Menschenleben zu schützen?
Das Ergebnis zur Frage
"Die Folter - wirksames Mittel zur
Terrorismusbekämpfung?":
| JA: Terroristen sind unter der Folter zu verhören | 126 |
48.7 % |
| JA: aber nur zur Abwehr terroristischer Anschläge, um das Leben der Bevölkerung zu schützen |
38 |
14.7 % |
| NEIN: Folter ist generell abzulehnen | 84 |
32.4 % |
| WEISS NICHT | 11 |
4.2 % |
| Gesamt | 259 |
100,0 % |
Siehe hierzu auch Artikel "Mit Elektroschock und Gummischlauch"
II. PRANGERSTRAFE: JA ODER NEIN ? Beginn der
Umfrage: 7. Juni 2001 |
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Einleitungstext zur Umfrage:
Diese Umfrage geschieht aus aktuellem Anlass. Unter der Überschrift "In Texas Pranger wie im Mittelalter - Straftäter gebrandmarkt" stand am 31. Mai 2001 folgender Text in der "Augsburger Allgemeinen": San Francisco (ikl). "Vorsicht. Hier wohnt ein registrierter Sexualstraftäter. Verdächtiges Verhalten bitte melden." Schilder mit dieser Aufschrift müssen vierzehn überführte Gesetzesbrecher in der texanischen Stadt Corpus Christi seit dem 18. Mai an ihren Wohnungen anbringen. Für ihre Autos haben sie entsprechende Aufkleber erhalten. "Wir wollen, dass die Leute wissen, wo sich diese Sittenstrolche aufhalten", erklärte der Bezirksrichter Manuel Banales, der das Urteil fällte. Das Gesetz in Texas erfordert bereits, dass die Fotos und Adressen von Sexualstraftätern im Internet und in Lokalzeitungen veröffentlicht werden. Aber das geht Banales offensichtlich nicht weit genug. Er verordnete 14 Sexualstraftätern in der Stadt, sich selbst mit diesen Schildern bloßzustellen...".
Das Ergebnis zur Frage
"Soll die Prangerstrafe wieder eingeführt
werden?":
| JA: Ich bin ohne Vorbehalt für die Prangerstrafe | 162 |
63.8 % |
| JA: Ich befürworte die Prangerstrafe, aber nur für Sexualstraftäter | 32 |
12.6 % |
| NEIN: Diese Strafe bringt überhaupt nichts | 54 |
21.3 % |
| ICH WEISS ES NICHT. | 6 |
2.4 % |
| Gesamt | 254 |
100,0 % |
| I. DIE KÖRPERLICHE
ZÜCHTIGUNG IN DER STRAFJUSTIZ Beginn der
Umfrage: 13. März 2001 |
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Einleitungstext zur Umfrage:
"Die körperliche Züchtigung ist in einigen Ländern
eine offiziell zugelassene Strafe, die Gerichte für bestimmte
Vergehen und Verbrechen verhängen können. Selbst in den USA
wird heftig darüber diskutiert, ob die körperliche Züchtigung
in der Justiz wiedereingeführt werden soll. Die Befürworter
versprechen sich einen spürbaren Rückgang von Straftaten,
gerade auch in der Jugendkriminalität. Sind auch Sie dieser
Auffassung?"
Das Ergebnis zur Frage
"Soll die körperliche Züchtigung als
gerichtliche Strafe wieder eingeführt werden?":
| Ja | 163 |
54,3 % |
| Nein | 95 |
31,7 % |
| Weiss nicht | 42 |
14,0 % |
| Gesamt | 300 |
100,0 % |