Die körperliche Züchtigung eines Amerikaners im Stadtstaat Singapur im Jahre 1994 brachte eine öffentliche Diskussion und ein gewaltiges Medienecho über das Für und Wider dieser in vielen Ländern gesetzlich zulässigen Strafe hervor.
Meine Recherchen haben ergeben, daß in mindestens 21 Staaten Auspeitschungen als gerichtliche Strafe im Zeitraum 1995 bis 1998 zulässig sind und praktiziert werden. Dies sind (in alphabetischer Reihenfolge): Angola, Afghanistan, Bahamas, Bangladesch, Iran, Jamaika, Jemen, Katar, Kenia, Kirgistan, Libyen, Malaysia, Pakistan, Saudi-Arabien, Singapur, Somalia, Sudan, Tansania, Trinidad & Tobago, Uganda und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). Dabei wird die Prügelstrafe von den Gerichten sowohl als Alleinstrafe als auch zusätzlich zu einer Gefängnis- oder Geldstrafe verhängt.
Internationale Rechtslage
Die Gefangenenhilfsorganisation amnesty international (ai) betrachtet das "Auspeitschen als grausame, unmenschliche und erniedrigende Form der Strafe". Diese Form der Bestrafung sei "international durch die UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe" verboten. Diese Organisation verkennt jedoch dabei, daß "Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Zwangsmaßnahmen ergeben, diesen anhaften oder als deren Nebenwirkung auftreten", nicht unter diese Konvention fallen. Somit werden danach alle gesetzlich angeordneten oder zugelassenen Sanktionen nicht als Folter angesehen. Die Konvention verweist also ohne jeden Vorbehalt auf die "gesetzlich zugelassenen Zwangsmaßnahmen". Es ist ein offenes Geheimnis, daß diese Regelung auf das Drängen der islamischen Länder zurückzuführen ist. Folgt man dem Text, so läßt sich das Folterverbot nicht auf Stock- oder Peitschenhiebe anwenden, die in einem Gerichtsverfahren als Strafe angeordnet worden sind (siehe hierzu: Christian Tomuschat: "Rechtlicher Schutz gegen Folter?", in Peter Schulz-Hageleit: "Alltag - Macht - Folter", 1989).
Der Vollzug
Zwei wesentliche Unterschiede über die Ausführung des Vollzugs der körperlichen Züchtigung als gerichtliche Strafe gibt es zwischen den islamischen und den nicht-islamischen Staaten. Dies trifft insbesondere über die Anzahl der Schläge und der Verwendung der Schlaginstrumente zu.
Bei den islamischen Ländern, die sich auf die Scharia (islamisches Gesetzbuch) stützen, ist die Anzahl der Schläge weitaus höher als bei den nicht-islamischen Staaten. So werden die Delinquenten und Delinquentinnen in islamischen Staaten in der Regel mit bis zu 100 Peitschenhieben geschlagen (vgl. ai, Jahresberichte 1994 und 1995 - im folgenden als 'ai 94' bzw. 'ai 95' zitiert). In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) beträgt das Strafmaß 80 bis 200 Hiebe (SPIEGEL Nr. 42/95), in Saudi Arabien verhängen Gerichte gar bis zu 1.000 Peitschenhiebe (ai '94), die jedoch auf mehrere Monate verteilt werden. In den nicht-islamischen Ländern werden in der Regel zwischen drei und zehn Stockschläge verabreicht (vgl. ai 94 und ai 95), in Singapur kann der Stock bis zu 24mal auf den nackten Hintern einschlagen (Augsburger Allgemeine vom 10.3.94).
Während in den islamischen Ländern meist eine Peitsche zum Vollzug der Züchtigung zum Einsatz kommt, ist der Rohrstock das Instrument, mit dem in den nicht-islamischen Ländern geschlagen wird (vgl. ai '94 und ai '95).
Und weil der Strafvollzug Männersache ist, wird die Prügelstrafe sowohl an männlichen als auch bei weiblichen Delinquenten von Männern vollzogen (SPIEGEL Nr. 42/95), oft in Gegenwart von männlichen und weiblichen Polizisten (The Independent 13.9.95).
Zum Vollzug der Hiebe mit einer Peitsche wird das Opfer - z.B.
im islamischen Iran - ohne irgendwelche Kleidung an einen Pfahl
geschnallt und mit einer Pferdepeitsche am ganzen Körper
geschlagen (ai, "Menschenrechtsverletzungen im Iran",
1989). In den VAE werden die Delinquenten - oftmals junge Frauen
- zur Peitschung auf eine Bank gebunden oder ihre Hände werden
über ihren Kopf gefesselt (The Independent 13.9.95). Ein
asiatischer Diplomat begründete die Fesselung damit, um zu
verhindern, daß die zu peitschenden Mädchen und Frauen "Amok
laufen" würden (ebenda).
In Singapur wird der Delinquent zum Vollzug der Stockschläge auf
ein A-förmiges Holzgestell geschnallt. Viele Zeitungen - so auch
DER SPIEGEL in Nr. 36/94 - veröffentlichten Fotos, die im
Changi-Gefängnis aufgenommen wurden. Sie zeigten, wie ein
Gefängniswärter mit Hilfe einer kleiderlosen Puppe, die auf das
Gestell gebunden war, mit einem Rattan-Rohrstock (ca. 120 cm lang
und 1,25 cm dick) auf das Gesäß mit äußerster Stärke
einschlug. Die Schläge mit diesem Instrument gelten als sehr
schmerzhaft und werden unter ärztlicher Aufsicht auf das nackte
Gesäß verabreicht (Augsburger Allgemeine 10.3.94).
Begründung der körperlichen Züchtigung
Auch in der Begründung über die Notwendigkeit zum Vollzug körperlicher Züchtigungen unterscheiden sich islamische und nicht-islamische Staaten.
Im Islam orientieren sich die Strafbestimmungen auf die Interpretation der "Scharia", dem islamischen Recht. Darin ist für eine Vielzahl von Vergehen die Peitschung vorgesehen. Der überwiegende Teil der Bevölkerung in den islamischen Ländern ist mit dieser Methode einverstanden. "Ihnen bedeuten Menschenrechte westlicher Prägung wenig". Die "Scharia" hingegen "ist in ihren Augen göttlicher Wille, dem sich jedermann zu beugen hat" (SPIEGEL Nr. 39/86). Und daher predigt ein Kleriker vor Beginn der eigentlichen Zeremonie der Peitschung über islamische Gerechtigkeit und Strafe als ein unveränderbares Recht (Rauter, "Folter in Geschichte und Gegenwart", 1988). Und gegenüber westlichen Reaktionen auf Auspeitschungen in islamischen Ländern reagiert der saudische Prinz Naif Ibn el - Asis im SPIEGEL (Mr. 50/94) wie folgt: "Schauen Sie sich den Zerfall der Familien, die Drogenprobleme, den Alkoholmißbrauch, die Prostitution, die Pornographie, die Kriminalität und die Gewalt gegen Frauen in Ihrer Gesellschaft an! Die Ulamo ermahnen uns, äußerst wachsam zu sein, damit solche Probleme uns nicht erreichen".
Die nicht-islamischen Länder folgen der Auffassung, daß die "Sicherung
von Recht und Ordnung nur über härtere Strafen zu
erreichen" sei (SPIEGEL Nr. 3/95). Sowohl der
steigende Wohlstand in den Ländern wie z.B. in Singapur und in
Malaysia als auch die Tatsache, daß bspw. Singapur praktisch
eine verbrechensfreie Gesellschaft ist, dient der Regierung als
Rechtfertigung zum Vollzug körperlicher Züchtigungen als
gesetzlich sanktionierte Strafe (ebenda). Der Vergleich mit
amerikanischen Verhältnissen scheint dies auch zu bestätigen.
Los Angeles hatte bei annähernd gleicher Bevölkerung 1993 fast
20mal so viele Morde und 40mal so viele Raubüberfälle wie
Singapur (ebenda).
Dabei sehen die Asiaten die westliche Welt als eine Gesellschaft,
die "wegen ihres grenzenlosen Individualismus
von moralischem Verfall, Disziplinlosigkeit und Bankrott
bedroht" sei (SPIEGEL Nr. 15/94). So die
asiatischen Reaktionen auf die Züchtigung von Michael Fay
aufgrund von Protesten aus den USA. Diese Proteste hatten bei den
Regierenden des asiatischen Stadtstaates spöttische Reaktionen
ausgelöst: "Sie halten den Westlern
Wehleidigkeit vor und kritisieren unverhohlen deren zu große
Freizügigkeit" (ebenda). Mit aufreizender
Ironie spottete der stellv. Premierminister von Singapur auf alle
Proteste und Gnadenapelle: "Sind Ausländer denn
dünnhäutiger als unsere Leute?" (ebenda).
Dem Westen wurde vorgeworfen, daß er sich nicht als Anwalt der
geschundenen reatur aufspielen solle: "Die
Geschichte des Abendlandes lasse nicht erkennen, daß die
Menschenrechte zu ihren vornehmsten Traditionen gehörten"
SPIEGEL Nr. 3/95), sei die körperliche Züchtigung in Singapur "einst
von den britischen Kolonialherren eingeführt"
worden (SPIEGEL Nr. 15/94).

Realität in unserer heutigen Zeit: Peitschenhiebe
für Mädchen und junge Frauen
in den Golfstaaten wegen unmoralischem Verhalten.
Die Reaktionen im Westen
Die Verurteilung des U.S.-Staatsbürgers Michael Fay zu
Stockhieben in Singapur wurde zur "Internationalen
Angelegenheit" (Süddeutsche Zeitung 16.4.94).
Der Präsident der USA höchstpersönlich forderte die
Unterlassung dieser "extremen"
Strafe (ebenda). Mit mäßigem Erfolg: Die Anzahl der Hiebe wurde
lediglich von sechs auf vier Stockschläge reduziert und am
5.5.94 vollzogen.
Das Recht, die innere Ordnung mit Hilfe körperlicher Strafen zu
sichern, wurde zuvor den Singapurern nie bestritten. Allein 1994
hat die Justiz 3.244 Bürgern ihren Hintern mit dem Stock gehauen
(SPIEGEL 3/95), darunter auch mehreren Ausländern (Augsburger
Allgmeine 10.3.94).
Dabei waren die Amerikaner gar nicht einhellig empört;
Empörung richtete sich vielmehr gegen den eigenen Staat, der zu
lasch mit Straftätern umgeht. Einer Umfrage nach billigten 38
Prozent der U.S.-Bürger die Prügelstrafe an Michael Fay
(Süddeutsche Zeitung 16.4.94). Nach einer Umfrage der Los
Angeles Times meinten gar 49 Prozent aller Befragten, die Strafe
für Fay sei angemessen gewesen (SPIEGEL 3/95). Eine
Telefonumfrage in Fay's Heimatstadt Fayton (Ohio) fand unter den
Bewohnern gar eine Unterstützung der Prügelstrafe im
Verhältnis von fast 2 : 1. Und U.S.-Fernsehanstalten haben in
Umfragen darüber berichtet, daß die Mehrheit der befragten
Amerikaner der Meinung ist, hier sei Recht geschehen. Fay habe
diese Strafe verdient (Mannheimer Morgen Nr. 104/94). Viele
U.S.-Kommentatoren haben dazu aufgefordert, sich ein Beispiel zu
nehmen an den wirksamen Kriminalitätsbekämpfungsmethoden des
blühenden Wirtschaftsstandortes Singapur (Süddeutsche Zeitung
16.4.94).
In zahlreichen Veröffentlichungen sehen U.S.-Politiker und
-Bürger in der körperlichen Züchtigung einen Weg, den allseits
beklagten Verfall der moralischen Werte aufzuhalten. Ziel ist, im
Strafvollzug das Unrechtsbewußtsein des einzelnen wieder zu
stärken. (Alsfelder Zeitung 2.3.95). Und so schlug der New
Yorker Bürgermeister Edward Koch 1994 in der Frankfurter
Allgemeinen Zeitung vor, die Prügelstrafe wieder einzuführen.
Mit einem Lederriemen würde der "tatsächliche
un der erinnerte" Schmerz lange vorhalten. Und
weiter: "In Amerika haben wir es zugelassen,
daß die Rechte der Gesellschaft von einer relativ kleinen Zahl
krimineller Elemente mit Füßen getreten werden. Diese Leute
machen uns das Leben zur Qual. Ich meine, wir sollten zusätzlich
zum gefängnis auch die Prügelstrafe ausprobieren".
In Kalifornien lag sogar ein entsprechender Gesetzentwurf vor.
Jugendliche Straftäter sollten mit einem Holzpaddel auf ihren
Hintern gezüchtigt werden. Mit diesem Schlaginstrument, ein
paddelförmiges Gerät aus harten Holz, zwei Zentimeter dick, 45
lang, 15 breit und einem 15 Zentimeter langen Griff, sollten die
Delinquenten geschlagen werden. Nach dem der Ausschuß für
öffentliche Sicherheit bei nur einer Gegenstimme für die
körperliche Züchtigung plädierte, scheiterte die Initiative im
zuständigen Parlamentsausschuß nur denkbar knapp mit 12 gegen
11 Stimmen. Wähler hatten die Abgeordneten zuvor bestürmt, der
Vorlage zuzustimmen (SPIEGEL Nr. 36/94).
Keinerlei Reaktionen aus den USA wurde bekannt über den Vollzug
von 80 Peitschenhieben, zu der die 35jährige U.S.-Bürgerin Mary
Jones im Iran 1994 - zusätzlich zu einer Geldstrafe und die
Ausweisung in die USA - verurteilt wurde, wie es hieß im
Zusammenhang mit Alkoholdelikten (ai '95).
Auch in Großbritannien fand die körperliche Züchtigung von
Michael Fay ein gehöriges Medienecho. Viele Kolumnisten
unterstützen dort diese Bestrafung einschließlich eines
Verfassern in "The Sunday Times", der die Einführung
des traditionellen britischen Stils einer körperlichen
Züchtigung für männliche und weibliche Straflinge für sein
Land forderte. Fast alle Schreiber von Leserbriefen unterstützen
die Prügel für Fay.
Am 21.4.94 veröffentlichte die Zeitschrift "The Sun"
das Ergebnis einer Telefonumfrage unter ihren Lesern über die
Wiedereinführung der körperlichen Bestrafung für britische
Kriminelle. Dafür stimmten 38.294 Leser, dagegen lediglich 892.
Ein ähnliches Ergebnis erzielte der Fernsehsender ITV in seiner
Sendung "The Time, The Place" am 5.5.94: 62.600
Zuschauer waren für die körperliche Bestrafung, nur 3.321
dagegen, eine 95prozentige Befürwortung zur Wiedereinführung
der gerichtlichen Züchtigung in Großbritannien! Und so forderte
eine konservative britische Parlamentsabgeordnete bereits die
öffentliche Züchtigung von rückfällig gewordenen Straftätern
(Frankenpost vom 21.3.95).
Und so nahm "The Daily Mail" am 19.5.94 die
Prügelstrafe des 30jährigen Briten Gavin Sherrard-Smith in
Katar zum Anlaß, auf zwei vollen Seiten in einem Extra-Bericht
ausführlich darüber zu berichten. Er wurde zu 50 Hieben
verurteilt, weil er Alkohol verkauft hatte, in Katar streng
verboten. Der Bericht beinhaltete eine halbseitige Illustration
über die Strafzelle im Gefängnis und einem Interview mit dem
Delinquenten, nach dem er die 50 Schläge erhalten hatte. Er
wurde auf der gesamten Rückseite seines Körpers gepeitscht.
Und die Reaktionen in Deutschland? Die BILD-Zeitung berichtete 1994 unter der Überschrift "Prügelstrafe - viele Deutsche dafür", daß "immer mehr ... insgeheim schon längst dafür" sind. Zum ersten Male habe jetzt ein Bonner Politiker gesagt, "was viele denken". Der CSU-Abgeordnete Wolfgang Zöller: "Eine Prügelstrafe für Rauschgiftdealer bei uns wäre durchaus überlegenswert". Der Spruch hierzulande "Möglichst früh, möglichst hart ... genießt" in der Bevölkerung "trotz oder gerade wegen des liberalen deutschen Jugendstrafrechts ... durchaus Sympathien" (Süddeutsche Zeitung 16./.17.4.94). Der renomierte deutsche Rechtsprofessor Heinz Müller-Dietz, Ordinarius für den Strafvollzug, macht sich keine Illussionen darüber, was die reformerischen Ideen, von denen die westlichen Strafgesetze seit einem Jahrhundert geprägt werden, bislang bewirken konnten. "Wir sind", so sagte er 1989 bei einer Tagung zum Thema Strafvollstreckung, "in einem voraufklärerischen Stadium der Gesellschaft".
Länderbeispiele
Zur Darstellung der gesetzlich zulässigen Züchtigungspraktiken habe ich einige ausgesuchte Länder als Beispiel ausgewählt.
Im Sudan haben Körperstrafen eine
lange rechtliche Tradition. Das Strafgesetzbuch aus dem Jahre
1991 beinhaltet in 18 Paragraphen verschiedene Straftatbestände,
die eine körperliche Züchtigung nach sich ziehen. Beispiel:
Prostitution bis 100, Tragen anstößiger Kleidung bis 40,
Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bis 20
Peitschenhiebe.
So wurde der Rechtsanwalt Mohamed Mahjoub im September 1992 wegen
Alkoholkonsum, Vergnügungsspiels und dem Verkehr mit einer
Prostituierten mit 99 Hieben ausgepeitscht. Im November 1993
wurden in Wad Medani acht wegen Alkoholkonsums verurteilte
Männer mit je 40 Peitschenhieben bestraft. Der Bischof der
Anglikanischen Kirche, Peter al-Birish, erhielt im Juli 1993 in
Khatum 80 Peitschenhiebe wegen außerehelichen Geschlechtsverkehr
(ai '94). Bei vielen Delinquenten handelt es sich um Frauen, die
wegen der Herstellung von Alkohol verurteilt worden waren. Anfang
1993 wurden innerhalb von drei Tagen sieben Frauen wegen
Alkoholproduktion mit je 40 Hieben ausgepeitscht. Mitte 1994
kündigten die Behörden von Khartum eine Kampagne zur
Unterbindung der Herstellung und des Konsums von Alkohol an.
Allein in den ersten 16 Tagen des Monats Juni wurden daraufhin
657 Menschen angeklagt und viele von ihnen ausgepeitscht (ai
'95).
Das Strafgesetzbuch verbietet Frauen das Tragen unschicklicher
und die öffentliche Moral verletzender Kleidung. Verstöße
gegen die Kleidernormen werden mit Auspeitschungen gesühnt. Eine
Bewohnerin von Omdurman wurde Ende 1991 verhaftet, weil sie Hosen
getragen hatte, und zu 35 Peitschenhiebe verurteilt. Im Dezember
1992 wurde eine Studentin der Frauenuniversität al-Ahfed in
Ordurman ausgepeitscht, weil sie Hosen getragen hatte. Eine
Studentin der Khartumer Universität wurde zu 25 Peitschenhieben
verurteilt, weil sie mit Bluse und Rock bekleidet war. Ende 1991
wurden 16 Frauen in Gereif wegen Prostitution zu jeweils 40
Peitschenhiebe verurteilt (ai, "Sudan - Keine Zukunft ohne
Menschenrechte", 1995).
Im Iran verhängen Gerichte sehr
häufig die Prügelstrafe. Die Liste der Vergehen, die eine
körperliche Züchtigung nach sich ziehen kann, ist lang. Sie
umfaßt Straftaten wie Urkundenfälschung, Flucht aus dem
Gefängnis, Annahme von Diebesgut oder an einen Kriminellen
geleistete Beihilfe, der Bestrafung zu entgehen. Diese und über
45 weitere Vergehen können mit bis zu 74 Peitschenhieben
bestraft werden. 80 Hiebe bedrohen denjenigen, der Alkohol
trinkt. Verstöße gegen islamische Moral- und Sexualvorschriften
werden ebenfalls mit Auspeitschung geahndet. Bis zu 99
Peitschenhiebe drohen einem unverheirateten Paar, das sich
küßt. Ehebruch, Sodomie und lesbische Liebe sind ebenfalls
Delikte, die die Auspeitschung nach sich ziehen können;
desweiteren "das Versäumnis einer Frau, einen
Schleier zu tragen oder in anderer Weise in der Öffentlichkeit
anstößig zu handeln". Einige mit der
Prügelstrafe belegte Vergehen sind eindeutig politischer Natur,
so "die Absprache zur Begehung von Straftaten
gegen die innere und äußere Sicherheit" (ai,
"Menschenrechts-Verletzungen im Iran", 1989).
Im Juni 1993 wurden im Zuge einer landesweiten Kampagne gegen "Lasterhaftigkeit
und moralische Verderbtheit" mehrere Frauen zu
körperlichen Züchtigungen verurteilt. Im selben Jahr wurden in
Teheran mehrere hundert Frauen wegen Verstoßes gegen die strikte
Kleiderordnung verhaftet. Gegen dieses Vergehen sieht der
Gesetzgeber bis zu 74 Schläge vor.
Im September 1995 wurden eine Braut und ihre Schwester zu 85 bzw.
75 Peitschenhiebe verurteilt, weil sie auf der Hochzeit mit
Männern getanzt hatten. Gegen 127 Hochzeitsgäste wurden 20 bis
85 Hiebe oder Geldstrafen verhängt (ai '96).
Im Jahre 1997 erhielten wegen politisch motivierter Delikte die
Angeklagten langjährige Freiheitsstrafen und zusätzlich
zwischen 110 und 200 Peitschenhiebe. Ein wegen mehrfacher
Entführung, Vergewaltigung und Mord überführter Beschuldigter
wurde im gleichen Jahr nicht nur zum Tode, sondern zusätzlich zu
214 Peitschenhiebe verurteilt (ai '98).
In Bangladesch verhängen Salish-Räte Strafen wie öffentliche Auspeitschungen. Bei diesen Räten handelt es sich um dörfliche Schiedsgerichte, die sich in ihrer Verhandlungsführung, der Urteilsfindung und der Strafzumessung an islamische Rechtsvorschriften orientieren. Am April 1993 z.B. verurteilte ein Salish-Rat in Donar Thana ein 14jähriges Mädchen zu 100 Peitschenhiebe (ai '94).
In den VAE beträgt je nach Gerichtsstand das Strafmaß zwischen 80 und 200 Peitschenhiebe (SPIEGEL Nr. 42/95). So wurde 1994 eine schwangere ausländische Staatsbürgerin wegen Ehebruchs zu neun Monaten Haft und 150 Peitschenhieben verurteilt. Das Gericht legte fest, daß der Vollzug der Prügelstrafe 45 Tage nach der Niederkunft vorzunehmen ist (ai '95). Ein Jahr später wurden gegen mindestens 27 Personen, davon 15 Frauen, die Prügelstrafe verhängt. Überwiegend ausländische Staatsangehörige erhielten Strafen zwischen 60 und 150 Peitschenhiebe. Gründe: Verstoß gegen Moralvorschriften wie lesbische Liebe und Prostitution. Ein philippinisches Hausmädchen und ein indischer Staatsangehöriger erhielten wegen außerehelischer Beziehung je 180 Hiebe (ai '96). 1996 erhielt ein Ehepaar wegen Diebstahls jeweils 210 Peitschenhiebe (ai '97). Und im Jahre 1997 wurden drei Männer gar zu je 680 Peitschenhiebe und sechs Jahren Haft verurteilt, weil sie nach Genuß von Alkohol eine Frau angegriffen und ihr mit dem Tod gedroht hatten (ai '98).
In Saudi-Arabien erhalten die Delinquenten
die höchste Anzahl an Peitschenhieben. Mikhail Cornelius Mikhail
wurde z.B. im Oktober 1992 wegen Blasphemie zu sieben Jahren
Freiheitsentzug und 1.000 Peitschenhieben verurteilt (ai '94).
Zwei Beispiele aus dem Jahr 1995: 1. Elf Peronen wurden zu zwei
bis 15 Jahren Haft, zusätzlich zu 200 bis 1.500 Peitschenhiebe
verurteilt; 2. Der Ägypter Mohammed 'Ali al-Sayyid wurde zu
sieben Jahre Haft und 4.000 Peitschenhiebe verurteilt, die in
"Raten" alle zwei Wochen zu 50 Hieben vollzogen wurden
(ai '96).
Gerade in den Golf-Staaten hat die dortige islamische Justiz hunderte von jungen Frauen zu Auspeitschungen in den letzten Jahren verurteilt (The Independent 13.9.95). Ostmals sind es ausländische Dienstmädchen, die für unmoralisches Verhalten oder für Diebstahl bis zu 200 Peitschenhiebe erhalten (ebenda).
In Jamaika ist die Prügelstrafe im Gesetzbuch verankert. Die Auspeitschung erfolgt mit dem "cat-o'nine-tail" (einem Instrument, das aus neun an einem Griff befestigten verknoteten Seilen oder Rohlederriemen besteht) oder einem Tamarindenstock (ai '95).

Realität in islamischen Ländern: das Auspeitschen
von jungen Frauen wegen
sexuellem Fehlverhalten.
Resümee
Mit der "Rückkehr der Prügelstrafe" (SPIEGEL Nr. 36/94) sehen einige Staaten eine wirksame Waffe, die wachsende Kriminalität zu bekämpfen. Die körperliche Züchtigung als gesetzliche Strafe ist "neu entdeckt worden" (Alsfelder Zeitung vom 2.3.95). "Politiker und Bürger sehen darin einen Weg, den allseits beklagten Verfall der moralischen Werte aufzuhalten. Ziel ist, im Strafvollzug das Unrechtsbewußtsein des einzelnen wieder zu stärken" (ebenda).
