Sonderteil:
DIE PRÜGELSTRAFEN IM JAHRE 2001
Der amnesty-Jahresbericht 2002


Der Jahresbericht 2002 von amnesty-international hat für das Jahr 2001 folgende Prügelstrafen dokumentiert:

 

AFGHANISTAN

Unfaire Gerichtsverfahren, Todesstrafe und andere grausame Strafen

Unter der Taliban-Herrschaft wurden von Scharia-Gerichten, deren Verfahren gegen internationale Standards der Fairness verstießen, grausame, unmenschliche oder erniedrigende Strafen verhängt. ... An mindestens 30 Personen, darunter 20 Frauen, wurde die Prügelstrafe vollzogen, größtenteils wegen angeblichen Ehebruchs. ... Die Vollstreckung der genannten Strafen fand häufig in der Öffentlichkeit statt.

 

BELIZE

Nach der Wiedereinführung der Körperstrafe in den Haftanstalten im Februar 2000 wurde im Berichtsjahr in Belize erneut die Prügelstrafe angewandt.

Am 4. September wurden die Gefangenen Frederick Arzu und John Elijio nach einem Ausbruchsversuch jeweils mit vier Hieben mit einer Tamarindenrute ausgepeitscht

 

BRUNEI DARUSSALAM

Für Drogendelikte und andere Straftaten wie Vandalismus war nach wie vor die Prügelstrafe zwingend vorgesehen. Berichten zufolge wurden 2001 an mehreren Personen, die man krimineller Delikte für schuldig befunden hatte, die Prügelstrafe vollstreckt.

IRAN

... Mindestens 285 Personen wurden ausgepeitscht. Die tatsächlichen Zahlen dürften jedoch erheblich höher gewesen sein.

Der Anstieg öffentlicher Hinrichtungen und Auspeitschungen in den Monaten Juli bis September führte zu heftigen Diskussionen über die Funktion solcher Strafen, deren Opfer häufig junge Menschen und manchmal auch Minderjährige waren.

Im Oktober wurde die Journalistin Fatemeh Govara'i wegen eines Interviews, das sie einer Zeitung gegeben hatte, zu sechs Monaten Gefängnis und 50 Peitschenhieben verurteilt. Sie hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.

MALAYSIA

Die grausame, unmenschliche und erniedrigende Prügelstrafe fand im Laufe des Jahres als zusätzliche Sanktion in Verbindung mit Haftstrafen Anwendung.

NIGERIA

Die im Norden Nigerias gegen Moslems angewandten neuen Gesetze sahen für Delikte wie Alkoholkonsum grausame, unmenschliche oder erniedrigende Strafen vor, darunter Amputationen der Gliedmaßen und Auspeitschungen.

Viele der auf der Grundlage der neuen Gesetze für schuldig befundenen und verurteilten Personen entstammten wirtschaftlich benachteiligten Gruppen, hatten fast keine Schulbildung und kannten ihre Rechte auf Rechtsbeistand und Berufung nicht. Bestimmungen für den Schutz von Minderjährigen, die im Strafgesetzbuch für den Norden Nigerias festgehalten sind, fanden in die neuen Gesetze keinen Eingang.

... Gerichte verurteilten mehrere Männer und Frauen zu Prügelstrafen. Die meisten dieser Urteile erfolgten aufgrund von Schuldsprüchen wegen sexueller Vergehen oder wegen Konsums beziehungsweise Verkaufs von Alkohol. Prügelstrafen wurden – manchmal innerhalb von Stunden nach der Urteilsverkündung – regelmäßig vollstreckt.

Im Januar wurde Bariya Ibrahima Magazu, eine unter 17 Jahre alte Mutter, im Bundesstaat Zamfara mit 100 Stockschlägen bestraft, nachdem man sie im September 2000 des vorehelichen Geschlechtsverkehrs für schuldig befunden hatte. Während des Gerichtsverfahrens verfügte sie über keinen rechtlichen Beistand. Als sie Anwälte beauftragte, Berufung gegen das Urteil einzulegen, wurde diesen von Gerichtsmitarbeitern versichert, dass die Strafe nicht vollstreckt werde, solange noch Rechtsmittel bei einem höherinstanzlichen Gericht anhängig seien. Dessen ungeachtet wurde das Urteil noch vor dem ihren Anwälten genannten Termin und vor der Ausschöpfung aller Rechtsmittel vollstreckt. Gegenüber Bariya Ibrahima Magazu und den drei Männern, denen sie vorwarf, sie zum Geschlechtsverkehr mit ihnen gezwungen zu haben, wurden unterschiedliche Standards für die Beweisführung angelegt. Die Männer, die alle verheiratet waren, wurden weder angeklagt noch stellte man sie vor Gericht oder bestrafte sie.

SAUDI ARABIEN

Das Auspeitschen von Kindern

Im Januar empfahl der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, dass Saudi-Arabien »alle notwendigen Schritte einleiten möge, um die Verhängung von Körperstrafen, darunter das Auspeitschen und alle Formen grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Strafen gegen Menschen einzustellen, die Straftaten begangen haben, während sie noch unter 18 Jahre alt waren«.

Ungeachtet dessen führten die Governorate (regionale Verwaltungsbehörden) im ganzen Land in großem Rahmen extralegale und summarische Auspeitschungen von Jugendlichen durch, welche der Belästigung von Frauen und anderer als unmoralisch eingestufter Verhaltensweisen verdächtigt wurden. Hierzu gehörten unter anderem auch das Ansprechen von Frauen, das Pfeifen in Gegenwart von Frauen, der Versuch, Frauen Telefonnummern zu übergeben, sowie das Tragen durchsichtiger oder femininer Kleidung. Bis Ende des Jahres waren Hunderte von Jugendlichen ausgepeitscht worden, die meisten von ihnen auf öffentlichen Plätzen, wo die angeblichen Vergehen stattgefunden hatten. Über diese Fälle wurde in den Medien ausführlich berichtet.

Drei Jugendlichen wurden im al-Rashid-Einkaufszentrum in al-Khobar in der Ostprovinz, wo sie angeblich die Vergehen begangen haben sollen, jeweils 15 Peitschenhiebe verabreicht. In der Presse wurden die Auspeitschungen folgendermaßen dargestellt: »Beamte kündigten die Bestrafungen mehrmals über das Lautsprechersystem des Einkaufszentrums an, wobei sie deren Vollstreckung verschoben, um den Käufern die Möglichkeit zu geben, sich zu versammeln (…) Die Auspeitschungen verursachten einen solchen Aufruhr, dass alles im (…) Einkaufszentrum (…) zum Erliegen kam, während die drei bestraft wurden.«

Die landesweite Kampagne der extralegalen und summarischen Auspeitschungen wurde maßgeblich von der Religionspolizei und dem Komitee für die Verbreitung der Tugend und die Verhinderung des Lasters betrieben. In einigen Regionen wurde dieses Komitee durch ein zweites Komitee unterstützt, das sich aus Vertretern der jeweiligen Verwaltungsbehörde, der Polizei und der Abteilung für Strafverfolgung und Ermittlung zusammensetzte. In einer Presseerklärung gegenüber der Zeitung al-Jazirah erwiderte der stellvertretende Leiter des Tugend-Komitees auf die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Kampagne, dass »… Fälle von Belästigung nicht der Justiz übergeben werden, weil es sich um eine eilige Angelegenheit handelt, für welche das Komitee 15 Peitschenhiebe vorschreibt. Dies ist eines der Vorrechte, die dem Komitee [für die Verbreitung der Tugend und der Verhinderung des Lasters] nach Einigung mit den Verwaltungsbehörden gewährt wurden …«

Von Gerichten verhängte Körperstrafen

Zusätzlich zu der extralegalen Auspeitschung von Jugendlichen fand die von den Gerichten verhängte Prügelstrafe weiterhin verbreitete Anwendung. Derartige Strafen wurden von Richtern nach unfairen Gerichtsverhandlungen als Haupt- oder Zusatzstrafe verhängt.

Ein Militäroffizier wurde im März mit 20 Peitschenhieben bestraft, nachdem ein Gericht für eilige Strafsachen ihn für schuldig befunden hatte, während eines Fluges mit der Fluggesellschaft Saudi-Arabian Airlines ein Mobiltelefon benutzt zu haben.

Muhammad al-Dawsari, Sa'id al-Subay'i und Muhammad al-Hadithi wurden im Juni im Zusammenhang mit Drogendelikten zu jeweils 1500 Peitschenhieben und 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Vier weitere Mitangeklagte wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet. Die Vollstreckung der Prügelstrafen wurde für die Gesamtdauer der 15 Jahre Haft auf jeweils 50 Peitschenhiebe alle sechs Monate angesetzt.

SINGAPUR

Die grausame, unmenschliche und erniedrigende Prügelstrafe war weiterhin für etwa 30 Tatbestände wie Mordversuch, Vergewaltigung, bewaffneter Raubüberfall, Drogenhandel, illegale Einwanderung und Vandalismus zwingend vorgeschrieben. Wie oft die Prügelstrafe im Berichtsjahr vollstreckt wurde, ist nicht bekannt. Laut Gesetz kann die Prügelstrafe auch gegen jugendliche Straftäter verhängt werden.

SUDAN

In der Provinz Khartum schikanierte und misshandelte die Polizei auch im Verlauf des Berichtsjahres Frauen, um das Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung durchzusetzen, das für Frauen Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, Verhaltensvorschriften und eine Kleiderordnung vorsah. Für Verstöße gegen die Bestimmungen des Gesetzes drohten Prügel- und Haftstrafen, die in Schnellverfahren verhängt wurden.

Die sudanesischen Gerichte verhängten nach unfairen summarischen Verfahren harte Strafen.

Im April wurden in Khartum 56 Christen, darunter sechs Frauen und drei Kinder, wegen Störung der öffentlichen Ordnung mit je 15 bis 20 Peitschenhieben bestraft. Ihre Festnahme war während einer Versammlung in einer Kirche erfolgt, die die Polizei unter Einsatz von Tränengas und scharfer Munition aufzulösen versuchte. Das Urteil gegen sie erging in einem summarischen Verfahren, in dem sie keinen Rechtsbeistand erhielten.

VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE

Im Verlauf des Berichtsjahres wurden mindestens 18 Männer und Frauen von Scharia-Gerichten im Emirat Fujairah und in Dubai zu Prügelstrafen verurteilt. Bei allen Urteilen sollen die den Verurteilten zur Last gelegten Anklagen auf Ehebruch gelautet haben. Bis auf zwei der Verurteilten handelte es sich um ausländische Staatsbürger.


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"Körperliche Züchtigungen, harte Haftbedingungen und Folter im 20. Jahrhundert"


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